DGUV Vorschrift 29 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Steinbrüche, Gräbereien und Halden

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Abschnitt 17 - Zu § 9:

Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn Wandhöhen und -böschungen der Abraum- und Abbauwände nach der Art und Standfestigkeit des zu gewinnenden Materials sowie der Arbeitsweise bemessen sind und beim Fortschreiten des Abbaus stets eingehalten werden.

Einflüsse, die die Standfestigkeit des Materials beeinflussen können, sind z.B.

  • Lagerung,

  • Schichtung,

  • Klüftung,

  • Schieferung,

  • Einfallen,

  • Gebirgsstörungen,

  • Wasserzuflüsse

    und

  • Witterungseinflüsse.