DGUV Vorschrift 29 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Steinbrüche, Gräbereien und Halden

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Abschnitt 13 - Zu § 5 Abs. 1:

Aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument muß insbesondere hervorgehen, daß

  • die Gefährdungen, denen die Versicherten an den Arbeitsstätten ausgesetzt sind, ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind;

  • angemessene Maßnahmen im Sinne der Grundsätze der Gefahrenverhütung getroffen werden, um die Ziele dieser Unfallverhütungsvorschrift zu erreichen;

  • die Arbeitsstätten und die Ausrüstung sicher gestaltet, betrieben und gewartet sind.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument siehe Anhang 1.

Zur Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentes können auch andere im Betrieb vorhandene Unterlagen, z.B. innerbetriebliche Anweisungen oder Pläne, bergrechtliche Betriebspläne oder Teile von Betriebsplänen, verwendet werden.