DGUV Vorschrift 29 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Steinbrüche, Gräbereien und Halden

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Abschnitt 12 - Zu § 4 Abs. 2:

Sicherheitsübungen sind z.B. Feuerlöschübungen, Rettungsübungen.

Die Zeitabstände richten sich nach den betrieblichen und örtlichen Gegebenheiten und Erfordernissen, sowie der Fluktuation der Versicherten; mindestens jedoch einmal jährlich.

Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sind z.B. Ersthelfer-Ausbildungen.

Informationen über Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen können z.B. bei der zuständigen Berufsgenossenschaft eingeholt werden.