Abschnitt 12 - Zu § 4 Abs. 2:
Sicherheitsübungen sind z.B. Feuerlöschübungen, Rettungsübungen.
Die Zeitabstände richten sich nach den betrieblichen und örtlichen Gegebenheiten und Erfordernissen, sowie der Fluktuation der Versicherten; mindestens jedoch einmal jährlich.
Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sind z.B. Ersthelfer-Ausbildungen.
Informationen über Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen können z.B. bei der zuständigen Berufsgenossenschaft eingeholt werden.