DGUV Vorschrift 27 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Luftfahrt

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Abschnitt 94 - Zu § 48 Abs. 1:

Die Forderung nach leichter und gefahrloser Betätigung der Verbindungseinrichtungen ist erfüllt, wenn

  • Quetschstellen zwischen den Betätigungselementen der Anhängekupplung, dem Aufbau und anderen Teilen des Luftfahrzeuges oder Bodengerätes vermieden sind,

  • Betätigungshebel von Kupplungen handgerecht ausgeführt sind (gegebenenfalls balliges Handhebelende),

  • bei Anhängekupplungen mit horizontal beweglichem Fangmaul dieses in kuppelbereitem Zustand (in Normalstellung) selbsttätig festgestellt wird,

  • Betätigung und Sichtkontrolle der Kupplung leicht und gefahrlos möglich ist,

  • die Länge der Zuggabel das Maß der Verlängerung des hinteren Überhangs berücksichtigt,

  • erforderlichenfalls Handgriffe an der Zuggabel angebracht sind,

  • Gefahrstellen, z. B. Kanten, Ecken, in dem Bereich, in dem sich der Betätigende aufhalten muß, konstruktiv vermieden oder so gesichert sind, daß Verletzungen nicht zu erwarten sind

    und

  • beim Abkuppeln der Fluchtweg nach beiden Seiten nicht durch Aufbauteile eingeengt bzw. versperrt ist.

Siehe auch:

DIN 11 025"Landmaschinen und Ackerschlepper; Nichtselbsttätige Anhängekupplung",
DIN 15 170"Flurförderzeuge; Anhängekupplungen; Anschlußmaße, Anforderungen, Prüfungen",
DIN 31 001"Sicherheitsgerechtes Gestalten technischer Erzeugnisse",
DIN 33 401"Stellteile; Begriffe, Eignung, Gestaltungshinweise",
DIN 74 040"Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und deren Anhängefahrzeuge; Zuggabeln, Anschlußmaße",
DIN 74 051-1"Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger; Selbsttätige Bolzenkupplungen 40, Maße und Rechenwerte",
DIN 74 052-1"Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger; Selbsttätige Bolzenkupplungen 50, Maße und Rechenwerte",
DIN 74 053"Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und Anhäger; Zugöse 50; Teil 1: Mit Buchse",
DIN 74 054-1"Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger; Zugöse 40 mit Buchse",
DIN 74 058"Kupplungskugel; Maße, Freiräume",
DIN 74 080"Mechanische Verbindungen für Sattelkraftfahrzeuge; Zugsattelzapfen 50, Funktions- und Einbaumaße; Anforderungen",
DIN 74 081"Mechanische Verbindungen für Sattelkraftfahrzeuge; Sattelkupplung 50, Maße, Anforderungen",
DIN 74 083"Mechanische Verbindungen für Sattelkraftfahrzeuge; Zugsattelzapfen 90, Funktions- und Einbaumaße, Anforderungen",
DIN 74 084"Mechanische Verbindungen für Sattelkraftfahrzeuge; Sattelkupplung 90, Maße, Anforderungen",
ISO/DIS 9667"Aircraft ground Support equipment Tow-Bar Connections to Aircraft and Tractors" (Luftfahrt-Bodengeräte; Schleppstangen; Verbindungen zu Flugzeug und Schleppgerät).

Abschleppösen, Abschlepphaken, Abschleppkupplungen (z. B. nach DIN 74 056 "Abschleppkupplungen; Anschlußmaße, Vorsteckbolzen und Sicherung") sind keine Einrichtungen im Sinne dieser Bestimmungen.