DGUV Vorschrift 27 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Luftfahrt

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Abschnitt 85 - Zu § 42 Abs. 7:

Diese Forderung ist für Hubeinrichtungen mit Seil- oder Kettenaufhängung des Lastaufnahmemittels erfüllt, wenn der Antrieb bei "Schlaffseil" oder "Schlaffkette" durch einen Sicherheitsschalter abgeschaltet wird.

Ein Blockieren des Lastaufnahmemittels kann z. B. eintreten, wenn sich das Lastaufnahmemittel in der Führung verkantet.