Abschnitt 83 - Zu § 42 Abs. 4:
Konstruktiv bedingte Bewegungen des Lastaufnahmemittels zum Ausgleich von geringfügigen Winkel- und Aufstellungsungenauigkeiten gelten nicht als Pendeln, unbeabsichtigtes Neigen, Drehen oder Verschieben.
Siehe auch § 22 UVV "Hebebühnen" (VBG 14).