Abschnitt 81 - Zu § 42 Abs. 2:
Die Kräfte, die beim Ansprechen von Sicherheitseinrichtungen auftreten und die Konstruktion stoßartig belasten, können durch Versuch bestimmt werden, wenn ihre rechnerische Ermittlung zu großen Aufwand erfordert bzw. das Ergebnis der rechnerischen Ermittlung keine praxisgerechten Werte erwarten läßt.