Abschnitt 60 - Zu § 34 Abs. 5:
Diese Forderung ist erfüllt, wenn Seile oder Gurte so gespannt und unterstützt sind, daß die höchstmögliche Auslenkung nicht mehr als 2 cm pro Meter Seil- oder Gurtlänge bei einer angreifenden Punktlast von 300 N beträgt.