Abschnitt 52 - Zu § 28:
Die Erfüllung der Forderung nach leichtem und sicherem Lenken kann die Verwendung von Lenkhilfen erforderlich machen.
Siehe auch "Richtlinien für die Prüfung der Lenkanlagen von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern" zu StVZO.
Die Erfüllung der Forderung nach leichtem und sicherem Lenken kann die Verwendung von Lenkhilfen erforderlich machen.
Siehe auch "Richtlinien für die Prüfung der Lenkanlagen von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern" zu StVZO.