Abschnitt 38 - Zu § 23 Abs. 2:
Bodengeräte, bei denen eine Ausrüstung mit geschlossenem Führerhaus aufgrund der Einsatzbedingungen nicht möglich ist, können z. B. sein:
Container-/Paletten-Hebebühnen,
Container-/Paletten-Transporter,
Förderbandwagen,
Hubwagen für Außenlasten.