Abschnitt 141 - Zu § 84:
Diese Forderung ist z. B. erfüllt, wenn der Schlüssel für den Fahrbetrieb abgezogen oder das Bodengerät in einem Bereich abgestellt ist, zu dem nur Personen Zugang haben, die zum Führen dieses Bodengerätes befugt sind.
Diese Forderung ist z. B. erfüllt, wenn der Schlüssel für den Fahrbetrieb abgezogen oder das Bodengerät in einem Bereich abgestellt ist, zu dem nur Personen Zugang haben, die zum Führen dieses Bodengerätes befugt sind.