Abschnitt 139 - Zu § 80:
Diese Forderung ist erfüllt, wenn bei Zügen auf ebenem Gelände die zulässigen Anhängelasten oder die Zahl der Anhänger entsprechend der folgenden Tabelle nicht überschritten werden.
Tabelle: Zulässige Anhängelasten, Zahl der Anhänger