DGUV Vorschrift 27 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Luftfahrt

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Abschnitt 126 - Zu § 62:

Die Forderung nach Sichern gegen unbeabsichtigtes Wegrollen - z. B. durch Windeinfluß - ist erfüllt durch Vorlegen von Bremsklötzen, Sandsäcken, Verankern, Setzen der Parkbremse.

Die Forderung nach Sichern gegen Kippen - z. B. beim Be- und Entladen - ist erfüllt durch Anbringen von Bug- oder Heckstützen, Bodenverankerungen, Zusatzgewichten.