DGUV Vorschrift 27 - Luftfahrt

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Luftfahrt
(bisher: BGV C10)

(bisher VBG 78)

Stand der Vorschrift: in der Fassung vom 1. Januar 1995 1

Fassung 1. Januar 1997

Inhaltsübersicht§§
I.
Geltungsbereich
Geltungsbereich 1
II.
Begriffsbestimmungen
Begriffsbestimmungen2
III.
Bau und Ausrüstung
A.
Gemeinsame Bestimmungen
Allgemeines3
Behördliche Genehmigung, Erlaubnis oder Zulassung 4
Bodengeräte und Fluggastbrücken im Anwendungsbereich der Richtlinie 89/392/EWG4a
Bodengeräte, Fluggastbrücken und Einrichtungen der Luftfahrt im Anwendungsbereich der Richtlinie 89/655/EWG4b
Auffällige Arbeitskleidung 5
B.
Besondere Bestimmungen für Luftfahrzeuge
Räume in Luftfahrzeugen6
Fußböden7
Sitzplätze8
Beleuchtung 9
Kontroll- und Anzeigeeinrichtungen 10
Anschlüsse für Elektrogeräte 11
Ladungssicherung12
Bordküchen13
Servicewagen, Behälter, Gefäße14
Öffnungen an Luftfahrzeugen15
Vorstehende Bauteile16
Anschlüsse an Luftfahrzeugen17
Ballone, Luftschiffe 18
Hängegleiter, Gleitflugzeuge und Ultraleichtflugzeuge19
Luftfahrzeuge mit ausländischer Zulassung20
C.
Besondere Bestimmungen für Bodengeräte
Kenndaten21
Kennzeichnung22
Führerhäuser23
Lüftungs-, Heizungs- und Kühleinrichtungen, Kälteanlagen24
Fahrer-, Beifahrer- und Mitfahrerplätze25
Befehlseinrichtungen, Stellteile26
Kontroll- und Anzeigeeinrichtungen27
Lenkeinrichtungen 28
Bremsen29
Räder, Felgen30
Abgase31
Lichttechnische Einrichtungen32
Einrichtungen für Schallzeichen 33
Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Bodengeräten34
Ein- und Ausstiege, Aufstiege35
Quetsch- und Scherstellen36
Einrichtungen zur Ladungssicherung, Aufbauten37
Antriebe38
Verriegelungen an Bodengeräten39
Bauteile von hydraulischen und pneumatischen Einrichtungen40
Störungen im Hydraulik-, Pneumatik- oder Mechaniksystem41
Tragkonstruktionen von Hubeinrichtungen42
Tragmittel von Hubeinrichtungen43
Standsicherheit bei Bodengeräten mit Hubeinrichtung44
Steuerplätze für Hubeinrichtungen45
Notabschaltung, Notabsenkung an Hubeinrichtungen46
Betriebsgeschwindigkeiten47
Verbindungseinrichtungen48
Anschlüsse von Bodengeräten49
Ortsveränderliche Treppen50
Segelflugzeug-Schleppgeräte51
Vorbeugende Instandhaltung 52
D.
Besondere Bestimmungen für Einrichtungen der Luftfahrt
Verkehrswege und -flächen53
Fluggastbrücken54
IV.
Betrieb
Betriebsanweisungen55
Betreten und Verlassen von Luftfahrzeugen56
Rollen von Luftfahrzeugen am Boden57
Benutzen von Schulter- und Beckengurten58
Verfahren von Servicewagen59
Kontrollen an Bord60
Sicherung von Öffnungen an Luftfahrzeugen am Boden61
Sicherung von Luftfahrzeugen am Boden 62
Ableitung elektrischer Spannungen von Luftfahrzeugen am Boden63
Schleppen von Luftfahrzeugen am Boden64
Sendeanlagen 65
Betreten hochgelegener Flächen von Luftfahrzeugen 66
Kontrollarbeiten an Triebwerken67
Anlassen von Triebwerken68
Triebwerksstandläufe69
Hängegleiter, Gleitflugzeuge und Ultraleichtflugzeuge70
Luftschiffe71
Abfertigung72
Tragen auffälliger Arbeitskleidung73
Fahr- und Steuerpersonal74
Führen von Bodengeräten75
Fahrbetrieb76
Fahrtrichtungsänderung, Schallzeichen77
Anhalten, Aus- und Einsteigen, Mitfahren78
Rückwärtsfahren79
Bodengerätezüge 80
Kuppeln81
Verwendung lichttechnischer Einrichtungen82
Sicherung von Bodengeräten83
Unbefugtes Benutzen von Bodengeräten 84
Besteigen und Begehen von Bodengeräten85
Begehen der Tragorgane von Förderbändern auf Bodengeräten86
Abfertigungsplätze 87
V.
Prüfungen
Prüfung durch Sachkundige 88
Prüfung durch Sachverständige89
Prüfnachweise90
VI.
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten91
VII.
Übergangs- und Ausführungsbestimmungen
Übergangs- und Ausführungsbestimmungen92
VIII.
Inkrafttreten
Inkrafttreten93

Durch einen Sammelnachtrag zum 01.01.1997 wurde der bislang in Paragraph "Ordnungswidrigkeiten" bzw. "Strafbestimmung" enthaltene Verweis auf "§ 710 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO)" bzw. "§ 710 RVO" in "§ 209 Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)" geändert. Auf der CD-ROM-Ausgabe werden die Angaben zu "Erlaß", "Ausgabe" und "Fassung" aufgeführt, die auch auf den gedruckten Ausgaben zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses enthalten sind. Redaktionsschluß für diese Ausgabe ist Oktober 2003.