Abschnitt 5 - Zu § 2 Abs. 1:
Zuordnung organischer Peroxide zu Gefahrgruppen siehe § 3 Abs. 2.
Hinsichtlich Zubereitungen organische Peroxide mit einem Gehalt an organischen Peroxiden unter 10 % siehe § 33 Abs. 2 und 3.
Zuordnung organischer Peroxide zu Gefahrgruppen siehe § 3 Abs. 2.
Hinsichtlich Zubereitungen organische Peroxide mit einem Gehalt an organischen Peroxiden unter 10 % siehe § 33 Abs. 2 und 3.