Abschnitt 3 - Zu § 1 Abs. 3:
Der Umgang mit organischen Peroxiden in Kleinverpackungen umfasst z.B. medizinische Präparate, Klebstoff-Komponenten oder Reparaturpackungen.
Zuordnung von pastenförmigen organischen Peroxiden zu festen oder flüssigen Stoffen siehe Anlage A, Rand-Nr. 2553 Abs. 1, ADR.