Abschnitt 32 - Zu § 5 Abs. 12:
Geeignet sind z.B. Blitzschutzanlagen, die den allgemeinen Blitzschutzbestimmungen des Ausschusses für Blitzableiterbau e.V. entsprechen; siehe z.B. DIN VDE 0185 "Blitzschutzanlage".
Geeignet sind z.B. Blitzschutzanlagen, die den allgemeinen Blitzschutzbestimmungen des Ausschusses für Blitzableiterbau e.V. entsprechen; siehe z.B. DIN VDE 0185 "Blitzschutzanlage".