DGUV Vorschrift 13 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Organische Peroxide

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Abschnitt 101 - Zu § 29 Abs. 2:

Geeignet sind Behälter, die zur Vermeidung eines Druckaufbaues bei einer Zersetzung nur lose abgedeckt sind. An Verbrauchsstellen für organische Peroxide mit erhöhter Brandgefahr, z.B. bei der Polyesterverarbeitung, eignen sich auch Metallbehälter mit Pendelklappe.

Die Werkstoffwahl richtet sich nach dem Material, das für die Verpackung zugelassen ist.