DGUV Vorschrift 13 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Organische Peroxide

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Abschnitt 9 - Zu § 2 Abs. 3 Nr. 7:

Für die Gefahrgruppenzuordnung wird das Abbrandverhalten eines organischen Per oxids in seiner Verpackung, bezogen auf eine Menge von 10 000 kg durch den "Korrigierten Stoffdurchsatz" Ak (kg/min) charakterisiert. Darin sind das Maß der Vollständigkeit und Gleichmäßigkeit des Abbrandes sowie das Wärmestrahlungsvermögen (Emissivität) der Flammen berücksichtigt. Siehe Sprengstofflager-Richtlinien SprengLR 011 "Richtlinie für das Zuordnen sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe zu Lagergruppen".