Abschnitt 4 - Zu § 3 Abs. 3:
Zu den persönlichen Schutzausrüstungen gehören unter anderem Atemschutzgeräte, Gehörschutzmittel, Schutzhandschuhe und Schutzkleidung.
Zu den persönlichen Schutzausrüstungen gehören unter anderem Atemschutzgeräte, Gehörschutzmittel, Schutzhandschuhe und Schutzkleidung.