DGUV Vorschrift 6 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Arbeitsmedizinische Vorsorge

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Abschnitt 11 - Zu § 7:

Untersuchungen auf Verlangen kommen in Betracht, wenn bei der Tätigkeit die Auslöseschwelle für einen in Anlage 1 aufgeführten Gefahrstoff unterschritten wird bzw. die Auswahlkriterien für eine dort genannte gefährdende Tätigkeit nicht erfüllt sind oder eine Regelung in der Anlage 1 fehlt.

Voraussetzung ist aber eine qualifizierte Beurteilung der Kausalität.

Das Verlangen des Versicherten nach einer Vorsorgeuntersuchung nach § 7 löst keine regelmäßigen Nachuntersuchungen aus.