DGUV Regel 103-013 - Elektromagnetische Felder

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Anhang 5 - Betriebsanweisungen

Eine Betriebsanweisung nach der Unfallverhütungsvorschrift "Elektromagnetische Felder" (BGV B11) sollte z. B. folgende Punkte berücksichtigen:

  • Anwendungsbereich

    • Standort

    • Angabe der Anlagen, Maschinen, Geräte

    • Angabe der Arbeitsbereiche, -plätze

  • Expositionssituation

    • Angabe und Beschreibung der Expositionsbereiche, erforderlichenfalls mit Skizze

    • Angaben zur Exposition

  • Mögliche Gefährdungen

    • Kraftwirkungen

    • Reizwirkung (Niederfrequenz)

    • Wärmewirkung (Hochfrequenz)

    • Berührungsspannungen und Körperströme

    • Beeinflussungen von Körperhilfsmitteln

  • Schutzmaßnahmen

    • Zugangsregelungen

    • Abschirmung

    • Abstand

    • Reduzierung der Leistung, Abschaltung

    • Begrenzung der Aufenthaltsdauer

    • Weitere organisatorische Maßnahmen, z. B. Beaufsichtigung, Aufsichtführung

    • Persönliche Schutzausrüstungen

    • Unterweisung

  • Verhalten am Arbeitsplatz

    • bei bestimmungsgemäßem Betrieb

    • im Fehlerfall

    • bei Instandhaltung

  • Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

    • Meldung (Notrufnummer, Verantwortlicher)

    • Vorhandene EM-Felder beachten

  • Folgen bei Nichtbeachtung der Betriebsanweisung

    • Gesundheitliche Schäden

    • Arbeitsrechtliche Konsequenzen

  • Weitere Unterlagen/Vorschriften

    • Betriebsanleitungen (Hersteller)

    • Betriebliche Regelungen für Fremdfirmen

    • Lagepläne

  • Weitere Angaben

    • Inkraftsetzung