DGUV Regel 103-013 - Elektromagnetische Felder

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Anlage 2 - Zulässige Werte für Anlagen mit hohen statischen Magnetfeldern

Tabelle 1: Zulässige Werte für die statische magnetische Flussdichte
ExpositionMagnetische Flussdichte
Mittelwert für 8h (gemittelt über den ganzen Körper)212 mT
Spitzenwert für Kopf und Rumpf2 T
Spitzenwert für Extremitäten5 T

Im Bereich von Wissenschaft, Forschung und im Einzelfall bei medizinischer Anwendung dürfen die Werte in Tabelle 2 angewendet werden, wenn der Betreiber der Anlage sicherstellt, dass

  • die verbindlichen Beschaffenheitsanforderungen nationaler Rechtsvorschriften, die einschlägige Gemeinschaftsvorschriften umsetzen, von der Anlage erfüllt werden,

  • für die Arbeitsplätze Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz unter besonderer Beachtung der Gefahren durch EM-Felder durchgeführt und dokumentiert werden,

  • die notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen sind,

  • Tätigkeiten unter fachkundiger ärztlicher Aufsicht oder in Anwesenheit eines Sachkundigen durchgeführt werden.

Tabelle 2: Zulässige Werte für die statische magnetische Flussdichte unter Berücksichtigung besonderer Voraussetzungen
ExpositionMagnetische Flussdichte
Spitzenwert für Kopf und Rumpf
(maximal 2 h/d)
Bei Expositionen größer 2 h/d gilt Tabelle 1
4 T
Spitzenwert für Extremitäten10 T