DGUV Regel 103-013 - Elektromagnetische Felder

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Elektromagnetische Felder
(bisher: BGR B11)

Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Fachausschuss "Elektrotechnik" der BGZ

Stand der Vorschrift: Oktober 2001

Aktualisierte Nachdruckfassung Januar 2006

Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten aus

  • staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen)

    und/oder

  • berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften)

    und/oder

  • technischen Spezifikationen

    und/oder

  • den Erfahrungen berufsgenossenschaftlicher Präventionsarbeit.

BG-Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Der Unternehmer kann bei Beachtung der in BG-Regeln enthaltenen Empfehlungen davon ausgehen, dass er die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kleinschrift gegeben.

Vorbemerkung

Diese BG-Regel findet Anwendung auf die Beschäftigung von Versicherten im Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschrift "Elektromagnetische Felder" (BGV B11) und soll diese erläutern und konkretisieren. Die in dieser BG-Regel enthaltenen Anlagen 1 und 2 stimmen mit denen der Unfallverhütungsvorschrift überein.

Die derzeitige Situation an Arbeitsplätzen erfordert eine Regelung im Arbeitsschutz für Bereiche, in denen elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder zur Anwendung kommen.

Die Unfallverhütungsvorschrift "Elektromagnetische Felder" (BGV B11) trägt diesen Umständen Rechnung, indem in ihr Festlegungen, wie

  • grundlegende Regelungen,

  • zulässige Werte zur Bewertung von Expositionen,

  • Mess- und Bewertungsverfahren

    und

  • Sonderfestlegungen für spezielle Anlagen,

getroffen werden, bei deren Einhaltung nach dem heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand Tätigkeiten sicher und ohne wesentliche Belästigungen ausgeübt werden können.

Die in dieser BG-Regel enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.

Den Ausführungen dieser BG-Regel sind die entsprechenden Texte der Unfallverhütungsvorschrift im Fettdruck vorangestellt. Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil der Unfallverhütungsvorschrift "Elektromagnetische Felder" (BGV B11).

Die Anhänge 1 bis 6 enthalten Erläuterungen und Begründungen zum Vorschriftentext.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit 3
Allgemeine Anforderungen3.1
Beurteilung der Expositionsbereiche3.2
Betriebsanweisungen3.3
Bereiche erhöhter Exposition, Gefahrbereiche3.4
Kennzeichnung und Abgrenzung3.5
Persönliche Schutzausrüstungen3.6
Prüfung3.7
Unterweisung3.8
Anlagenspezifische Dokumentation3.9
Mittelbare Wirkungen, Körperhilfsmittel3.10
Versuchsanlagen und ortsveränderliche Quellen3.11
Anlagen mit hohen statischen Magnetfeldern3.12
Instandhaltung, Erprobung3.13
Zeitpunkt der Anwendung4
Zulässige Werte für EM-FelderAnlage 1
Zulässige Werte für Anlagen mit hohen statischen MagnetfeldernAnlage 2
MessverfahrenAnhang 1
BegriffsbestimmungenAnhang 2
Zulässige Werte für Personen mit KörperhilfenAnhang 3
Beispiele für KennzeichnungenAnhang 4
BetriebsanweisungenAnhang 5
Vorschriften und RegelnAnhang 6