DGUV Regel 100-001 - Grundsätze der Prävention

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Abschnitt 2.10 - 2.10 Maßnahmen bei Mängeln

2.10.1

§ 11 Maßnahmen bei Mängeln
Tritt bei einem Arbeitsmittel, einer Einrichtung, einem Arbeitsverfahren bzw. Arbeitsablauf ein Mangel auf, durch den für die Versicherten sonst nicht abzuwendende Gefahren entstehen, hat der Unternehmer das Arbeitsmittel oder die Einrichtung der weiteren Benutzung zu entziehen oder stillzulegen bzw. das Arbeitsverfahren oder den Arbeitsablauf abzubrechen, bis der Mangel behoben ist.

Diese Bestimmung regelt, wie sich der Unternehmer zu verhalten hat, wenn Mängel auftreten, die zu einer Gefährdung der Versicherten führen. Diese Bestimmung ist auch im Zusammenhang mit § 16 der DGUV Vorschrift1 zu sehen, in dem das Verhalten der Versicherten beim Vorliegen von Mängeln geregelt wird.

Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die bei der Arbeit benutzt werden.

Einrichtungen sind insbesondere Gebäude oder Gebäudeteile und die für deren Betrieb notwendige Gebäudetechnik sowie die darin zu installierenden bzw. installierten Arbeitsmittel und Anlagen.

Arbeitsverfahren ist die Gesamtheit der Tätigkeiten von Versicherten zur Erzielung eines bestimmten Arbeitsergebnisses. Die Planung oder Gestaltung von Arbeitsverfahren beinhaltet die Planung oder Gestaltung von Arbeitsvorgängen und -abläufen.

Arbeitsablauf bezeichnet die räumliche und zeitliche Abfolge des Zusammenwirkens von Mensch, Arbeitsmittel, Material, Energie und Informationen an einem bestimmten Arbeitsplatz.

Ein Mangel an einer Einrichtung oder einem Arbeitsmittel liegt vor, wenn z. B. die Schutzeinrichtung oder das Schutzsystem in ihrer Funktion beeinträchtigt sind. Dies ist z. B. der Fall, wenn feststehende trennende Schutzeinrichtungen (Schutzgitter) nicht verschraubt oder angeschweißt werden.

Ein Arbeitsablauf oder ein Arbeitsverfahren weist dann einen Mangel auf, wenn bei einem oder mehreren Arbeitsschritten Gefahren nicht sicher ausgeschlossen werden können.

Dies ist z. B. der Fall, wenn die für bestimmte Arbeiten benötigten speziellen Arbeitsmittel nicht zur Verfügung stehen.