Grundsätze der Prävention
(bisher: BGR A1)
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe Mai 2014
Grundsätze der Prävention
Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können. Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger. Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei diesen Regeln nicht. |
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Inhaltsübersicht | Abschnitt |
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Vorbemerkung | |
Allgemeine Vorschriften | 1 |
Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften | 1.1 |
Pflichten des Unternehmers | 2 |
Grundpflichten des Unternehmers | 2.1 |
Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten | 2.2 |
Unterweisung der Versicherten | 2.3 |
Vergabe von Aufträgen | 2.4 |
Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer | 2.5 |
Befähigung für Tätigkeiten | 2.6 |
Gefährliche Arbeiten | 2.7 |
Zutritts- und Aufenthaltsverbote | 2.8 |
Besichtigung des Unternehmens; Erlass einer Anordnung, Auskunftspflicht | 2.9 |
Maßnahmen bei Mängeln | 2.10 |
Zugang von Vorschriften und Regeln | 2.11 |
Pflichtenübertragung | 2.12 |
Ausnahmen | 2.13 |
Pflichten der Versicherten | 3 |
Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten | 3.1 |
Besondere Unterstützungspflichten | 3.2 |
Benutzung von Einrichtungen, Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen | 3.3 |
Zutritts- und Aufenthaltsverbote | 3.4 |
Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes | 4 |
Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten | 4.1 |
Sicherheitsbeauftragte | 4.2 |
Allgemeine Pflichten des Unternehmers | 4.3 |
Notfallmaßnahmen | 4.4 |
Maßnahmen gegen Einflüsse des Wettergeschehens | 4.5 |
Allgemeine Pflichten des Unternehmers | 4.6 |
Erforderliche Einrichtungen und Sachmittel | 4.7 |
Zahl und Ausbildung der Ersthelfer | 4.8 |
Zahl und Ausbildung der Betriebssanitäter | 4.9 |
Unterstützungspflichten der Versicherten | 4.10 |
Bereitstellung | 4.11 |
Benutzung | 4.12 |
Besondere Unterweisungen | 4.13 |
Ordnungswidrigkeiten | 5 |
Glossar | 6 |
Auszüge aus den zitierten Vorschriften | Anhang 1 |
Vorschriften und Regeln | Anhang 2 |
Vorbemerkung
Diese Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz konkretisiert und erläutert die DGUV Vorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1).
Konkretisierungen oder Erläuterungen sind den Bestimmungstexten der Unfallverhütungsvorschrift, die im Fettdruck erfolgen, unmittelbar nachgeordnet. Erfolgt eine Konkretisierung oder Erläuterung unmittelbar nach der Paragraphenüberschrift, gilt diese für den gesamten Paragraphen.
Zur besseren Lesbarkeit wird eine einheitliche Bezeichnung für die männliche und weibliche Form verwendet.