Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich
1.1
Diese BG-Regel findet Anwendung auf Taucherdruckkammern.
Siehe auch DIN 13 256-1 "Druckkammern für Personen, Einteilung".
1.2
Diese BG-Regel findet keine Anwendung auf
Druckkammern für hyperbare Therapie,
Personenschleusen und Krankendruckluftkammern für Druckluftarbeiten,
Druckkammern auf Seeschiffen.
Hinsichtlich Druckkammern für hyperbare Therapie siehe DIN 13 256-2 "Druckkammern für Personen; Teil 2: Mehrpersonen-Druckkammern für hyperbare Therapie".
Hinsichtlich Druckkammern für Druckluftarbeiten siehe Druckluftverordnung und EN 12110 "Tunnelbaumaschinen; Druckluftschleusen; Sicherheitstechnische Anforderungen".
Hinsichtlich Druckkammern auf Seeschiffen siehe "Unfallverhütungsvorschriften für Unternehmen der Seefahrt" (VBG 108) in Verbindung mit den Vorschriften des Germanischen Lloyd.