DGUV Regel 113-014 - Maschinelle Hohlglasherstellung

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Abschnitt 4.8 - 4.8 Gefährdungen und Belastungen durch ergonomische Mängel

4.8.1
Beleuchtung

An Arbeitsplätzen, Verkehrswegen und den Eingriffspunkten für das Instandhaltungspersonal ist die Beleuchtung so anzuordnen und auszulegen, dass sich aus der Art der Beleuchtung keine Unfall- oder Gesundheitsgefahren ergeben. Die Beleuchtung muss sich nach der Art der Sehaufgabe richten. Reicht die fest installierte Beleuchtung nicht aus, insbesondere bei Wartungs- und Reparaturarbeiten, müssen geeignete Lichtquellen, z.B. Montageleuchten, zur Benutzung bereitstehen.

Die Beleuchtungseinrichtungen sind so zu unterhalten, dass die Mindestbeleuchtungsstärken nach der Arbeitsstätten-Richtlinie "Künstliche Beleuchtung" (ASR 7/3) jederzeit erreicht werden.

4.8.2
Wärme

Zur Erleichterung der Arbeit unter Wärmeeinwirkung sind Maßnahmen zu ergreifen, wobei technische Maßnahmen immer den Vorrang haben sollen.

Bei der Realisierung von technischen Maßnahmen bieten sich im Wesentlichen folgende Möglichkeiten an:

  • Luftführung,

  • Luftkühlung,

  • Wärmedämmung (Wärmestrahlungsschutz).

Luftführungsmaßnahmen an wärmebelasteten Arbeitsplätzen erfüllen zwei Aufgaben, die Zufuhr kühler Luft soll die wärmere Raumluft ersetzen und durch erhöhte Luftgeschwindigkeit soll die Wärmeabfuhr am menschlichen Körper erleichtert werden. In räumlich eng umgrenzten Bereichen kann die zugeführte Luft auch durch Kältemaschinen ("Klimaanlagen", Temperiergeräte) gekühlt werden, wenn extreme Wärme nicht auf andere Weise abgeführt werden kann. Das wird für Steuerstände oder Krankabinen in heißen Arbeitsbereichen praktiziert. Gewarnt sei dabei vor zu großer Temperaturdifferenz zwischen gekühltem Raum und Umgebung. Je nach Arbeitsschwere und Häufigkeit des Betretens des gekühlten Raumes können schon 4 bis 6 °C Temperaturdifferenz zu Erkältungserscheinungen führen.

An stark wärmebelasteten Arbeitsplätzen kann die Strahlung zum ausschlaggebenden Klimafaktor werden. Die Schutzmaßnahmen zielen dann in Richtung auf die Verminderung der Emission des Strahlers, die Abschirmung der Strahlung oder die Verminderung der Absorption im Empfängerbereich.

Nach Ausschöpfen der Möglichkeiten durch technische Maßnahmen kann auch durch organisatorische Maßnahmen der Arbeitsablauf bei wärmebelastender Tätigkeit erträglicher gestaltet werden. Zu den organisatorischen Maßnahmen gehören:

  • Reduzierung der Aufenthaltszeit im wärmebelasteten Bereich,

  • zur Verfügung stellen von geeigneter Kleidung,

  • Bereitstellung von Getränken.

Die Reduzierung der Aufenthaltszeit im wärmebelasteten Bereich schließt ein, dass alle Tätigkeiten, die nicht direkt den Verbleib in der Hitze erfordern, außerhalb dieses Bereiches ausgeführt werden. Erforderlichenfalls müssen muskuläre Pausen vorgesehen werden. Durch die Unterbrechung der muskulären Arbeit kann die Beanspruchung in zumutbaren Grenzen gehalten werden. Der Betroffene kann währenddessen im klimabelasteten Arbeitsbereich verbleiben. Viele kurze Pausen haben einen höheren Erholungswert als wenige lange Pausen.

Die Bekleidung spielt beim Wärmeaustausch zwischen Körperoberfläche und Umgebung eine wesentliche Rolle. Der Wärmeaustausch ist abhängig vom Isolationswert der Kleidung und der notwendigen Schutzausrüstung. Zur Verbesserung der Schweißrate muss die Kleidung atmungsaktiv und wasserdampfdurchlässig sein.

Im Bereich von wärmebelasteten Arbeitsplätzen ist der Flüssigkeitshaushalt des Körpers besonders zu beachten. Bei normalen Temperaturen und Arbeitsbedingungen gibt der Organismus durch Wasserverdunstung durch die Haut etwa 1 bis 1,5 Liter Flüssigkeit pro Tag ab. Diese Menge kann je nach Umgebungstemperatur und Arbeitsleistung bei wärmebelasteten Mitarbeitern durch Schweißabsonderung bis auf 8 Liter je Arbeitsschicht ansteigen. Bei erhöhter Flüssigkeitsabgabe verliert der Mensch nicht nur Wasser, sondern auch die darin gelösten Mineralstoffe, wie Kalium, Calcium, Magnesium, Phosphor und vor allem Natriumchlorid (Kochsalz). Ein großer Flüssigkeitsverlust muss auf körpergerechte Weise ausgeglichen werden. Als Getränke an solchen Arbeitsplätzen sind z.B. zu empfehlen: Mineralwasser ohne Kohlensäurezusatz, Getränke mit großer durstlöschender Wirkung, wie ungesüßter Kräutertee (in Instantform), dem schwarzer Tee als Geschmackskorrigens beigegeben werden kann, oder Malzkaffee. Bei allen Zubereitungsformen muss die Kontrolle der Wasserqualität durch den Wasserversorger gewährleistet sein.

4.8.3
Heben und Tragen

Für das Handhaben von schweren oder ergonomisch ungünstigen Lasten sollen möglichst technische Hilfsmittel in Form von Transport- oder Tragehilfen eingesetzt werden.

Die sich aus der Lastenhandhabungsverordnung ergebenden Richtwerte für das Heben und Tragen von Lasten sind einzuhalten.

Die Werte in Tabelle 2 stellen keine Grenzwerte dar. Sie sind praxisbewährt und können Grundlage für die durchzuführende Gefährdungsermittlung sein.

Tabelle 2: Zumutbare Lasten beim manuellen Heben und Tragen
Lebensalter
[Jahre]
Häufigkeit des Hebens und Tragens
GelegentlichHäufig
Zumutbare Last in kg für
FrauenMännerFrauenMänner
15 - 1815351020
19 - 4515551030
ab 4515451025

Der Unternehmer hat die Versicherten über die sachgemäße manuelle Handhabung von Lasten und über die Gefahren, denen sie insbesondere bei unsachgemäßer Ausführung der Tätigkeit ausgesetzt sind, zu unterweisen.

4.8.4
Zugang zum Arbeitsplatz

Bei der Neukonzeption des Arbeitsbereiches an einer Hohlglasherstellungsanlage soll die Möglichkeit einer niveaugleichen (abgesenkten) Aufstellung geprüft werden, um die sich aus den sonst notwendigen Podesten ergebenden Gefährdungen (Stolpern, Rutschen, Lastenhandhabung) zu vermeiden.