DGUV Regel 113-014 - Maschinelle Hohlglasherstellung

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.3 - 4.3 Gefährdungen durch Arbeitsstoffe (Gefahrstoffe)

Bei der maschinellen Hohlglasproduktion wird eine Vielzahl von Stoffen eingesetzt, einige davon sind unter toxikologischen Gesichtpunkten kritisch. Neben den Einsatzstoffen sind auch die Reaktionsprodukte, die im Regelfall durch thermische Beaufschlagung gebildet werden, zu berücksichtigen.

Die häufigsten Gesundheitsgefahren bei der Bedienung und Wartung von Hohlglasherstellungsmaschinen treten auf durch:

  • Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Stäuben, die akute oder chronische Effekte auslösen können,

  • Hautkontakt, der zu Reizungen, Verätzungen, chronischen Hautbeschwerden, Sensibilisierung oder Aufnahme von schädlichen Stoffen in den Körper führen kann.

Beispiele dafür sind:

  • Künstliche Mineralfasern am Tropfring oder als Isoliermaterial,

  • Wasser-Öl-Gemisch zur Scherenkühlung,

  • Formenschmiermittel und dessen Dämpfe und Rauche,

  • Zinnorganische Verbindungen, Salzsäure bei Heißendvergütung,

  • Brenngase.

Der Unternehmer hat, um Gefährdungen zu beseitigen oder zu minimieren, folgende Möglichkeiten zu prüfen und Maßnahmen zu ergreifen:

  • Ersatzstoffsuche/-prüfung,

  • Führen eines Gefahrstoffkatasters,

  • Feststellen der Gefährdung durch die Gefahrstoffbelastung,

  • Erstellen einer Betriebsanweisung nach der Gefahrstoffverordnung,

  • Unterweisung der Versicherten,

  • Bereitstellen von geeigneten persönlichen Schutzausrüstungen,

  • Bereitstellen von Einrichtungen, die die Durchführung von persönlichen Hygienemaßnahmen der Versicherten ermöglichen,

  • Organisation der notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorge,

  • Durchsetzen von Beschäftigungsbeschränkungen z.B. für Jugendliche und werdende Mütter.

Die Gefahrstoffberatungsstelle der Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie hält entsprechende Musterbetriebsanweisungen bereit oder gibt Unterstützung bei der Erarbeitung.