DGUV Regel 113-014 - Maschinelle Hohlglasherstellung

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Maschinelle Hohlglasherstellung
(bisher: BGR 230)

(vorher ZH 1/499)

Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Fachausschuss "Glas und Keramik" der BGZ

Stand der Vorschrift: Januar 2006

Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten aus

  • staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen)

    und/oder

  • berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften)

    und/oder

  • technischen Spezifikationen

    und/oder

  • den Erfahrungen berufsgenossenschaftlicher Präventionsarbeit.

BG-Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Der Unternehmer kann bei Beachtung der in BG-Regeln enthaltenen Empfehlungen davon ausgehen, dass er die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kleinschrift gegeben.

Vorbemerkung

Die in dieser BG-Regel enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in anderen technischen Regeln anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.

InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Gefährdungsbeurteilung, Gefährdungs- und Belastungskatalog 3
Allgemeines3.1
Beschreibung der Belastungen und Gefährdungen3.2
Bereich Tropfenformgebung3.3
Bereich Formgebung3.4
Bereich Artikeltransport3.5
Bereich Heißartikelkontrolle3.6
Bereich Heißendvergütung3.7
Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der maschinellen Hohlglasherstellung 4
Mechanische Gefährdungen4.1
Gefährdungen durch elektrische Anlagen und Betriebsmittel4.2
Gefährdungen durch Arbeitsstoffe (Gefahrstoffe)4.3
Biologische Gefährdungen4.4
Brand- und Explosionsgefährdung4.5
Spezielle physikalische Gefährdungen4.6
Gefährdungen durch Mängel in der Organisation4.7
Gefährdungen und Belastungen durch ergonomische Mängel4.8
Sonstige Gefährdungen4.9
Zeitpunkt der Anwendung5
Leitfaden zur Durchführung von GefährdungsbeurteilungenAnhang 1
Muster einer Betriebsanweisung - Maschinen -Anhang 2
Vorschriften und RegelnAnhang 3