Maschinelle Hohlglasherstellung
(bisher: BGR 230)
(vorher ZH 1/499)
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Fachausschuss "Glas und Keramik" der BGZ
Stand der Vorschrift: Januar 2006
Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten aus
staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen)
und/oder
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften)
und/oder
technischen Spezifikationen
und/oder
den Erfahrungen berufsgenossenschaftlicher Präventionsarbeit.
BG-Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Der Unternehmer kann bei Beachtung der in BG-Regeln enthaltenen Empfehlungen davon ausgehen, dass er die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.
Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kleinschrift gegeben.
Vorbemerkung
Die in dieser BG-Regel enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in anderen technischen Regeln anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Gefährdungsbeurteilung, Gefährdungs- und Belastungskatalog | 3 |
Allgemeines | 3.1 |
Beschreibung der Belastungen und Gefährdungen | 3.2 |
Bereich Tropfenformgebung | 3.3 |
Bereich Formgebung | 3.4 |
Bereich Artikeltransport | 3.5 |
Bereich Heißartikelkontrolle | 3.6 |
Bereich Heißendvergütung | 3.7 |
Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der maschinellen Hohlglasherstellung | 4 |
Mechanische Gefährdungen | 4.1 |
Gefährdungen durch elektrische Anlagen und Betriebsmittel | 4.2 |
Gefährdungen durch Arbeitsstoffe (Gefahrstoffe) | 4.3 |
Biologische Gefährdungen | 4.4 |
Brand- und Explosionsgefährdung | 4.5 |
Spezielle physikalische Gefährdungen | 4.6 |
Gefährdungen durch Mängel in der Organisation | 4.7 |
Gefährdungen und Belastungen durch ergonomische Mängel | 4.8 |
Sonstige Gefährdungen | 4.9 |
Zeitpunkt der Anwendung | 5 |
Leitfaden zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen | Anhang 1 |
Muster einer Betriebsanweisung - Maschinen - | Anhang 2 |
Vorschriften und Regeln | Anhang 3 |