DGUV Regel 113-012 - Tätigkeiten mit Epoxidharzen

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Anhang 1 - Hinweise zur Erstellung eines Hautschutzplans

ArbeitsbereichArbeitsverfahrenSchutzhandschuheHautschutzmittelHautreinigungsmittelHautpflegemittel
Auswahl der Bereiche mit Hautgefährdung auf der Grundlage einer GefährdungsbeurteilungAuswahl der Arbeitsverfahren und Tätigkeiten auf der Grundlage einer GefährdungsbeurteilungLösemittelfreie Epoxidharze: Nitril-, Butylkautschuk

Lösemittelhaltige Epoxidharze: Butyl-, Fluorkautschuk

Epichlorhydrin: Polychloropren

Hinweise zu geeigneten Schutzhandschuhen sind dem Sicherheitsdatenblatt zu entnehmen. Hinweise finden sich auch in www.gisbau.de.

Angaben der Handschuhhersteller zur speziellen Eignung und zur Gesamttragedauer beachten.
Hautschutzmittel für unbedeckte Körperpartien vor jedem Arbeitsbeginn auch nach Pausen sorgfältig auftragen.

Geeignet sind wasserlösliche fettarme Hautschutzmittel, so genannte "Öl in Wasser"-Emulsionen (O/W). Es sollten Produkte verwendet werden, für die vom Hersteller eine Wirksamkeit gegenüber Epoxidharzen nachgewiesen wurde.

Unter Schutzhandschuhen gerbstoffhaltige Hautschutzmittel verwenden, für die vom Hersteller eine Wirksamkeit beim Tragen von Schutzhandschuhen nachgewiesen wurde. Beim Hersteller erfragen, ob das Produkt die Schutzwirkung der Handschuhe negativ beeinflusst.

Spezielle Mittel beim Hersteller von Hautmitteln erfragen.
Schonende Hautreinigungsmittel nach der Arbeit und vor Pausen verwenden.



Keine Lösemittel verwenden.
Auf scharfkantige Reibemittel, Bürsten und Bimsstein verzichten.

Lösemittelhaltige und reibemittelhaltige Reinigungsmittel nur bei hartnäckigen Verschmutzungen einsetzen.

Spezielle Mittel beim Hersteller erfragen.
Hautpflegemittel mit rückfettenden und feuchtigkeitsspendenden Eigenschaften nach Arbeitsende auftragen.


Hautpflege auch zu Hause fortsetzen.











Spezielle Mittel beim Hersteller erfragen.