DGUV Regel 113-012 - Tätigkeiten mit Epoxidharzen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3.8 - 3.8 Epoxidharze in sonstigen Arbeitsbereichen

Diese Arbeitsbereiche umfassen Spezialanwendungen von Epoxidharzsystemen im Gieß-, Laminier-, Beschichtungs-, Kleb- oder Einbettungsverfahren, die eher sporadisch, meist von Hand und unter Verwendung geringer Mengen durchgeführt werden. Zum Einsatz kommen fast ausschließlich kalt härtende Epoxidharzmischungen. Sowohl bei der Herstellung von Orthopädiehilfsmitteln, vorzugsweise im Modell- und Formenbau bzw. bei der Verwendung von Faserverbundwerkstoffen, als auch bei Produkten der Medizintechnik, z.B. Herzschrittmacher, sind Epoxidharze auf Grund guter Festigkeitseigenschaften und inerten Verhaltens im ausreagierten Zustand das Mittel der Wahl. In Museumswerkstätten sind Restaurieren, Verfestigen bzw. Versiegeln von Oberflächen sowie Anfertigen von Nachbildungen typische Arbeitsvorgänge, die epoxidharzhaltige Produkte einbeziehen. Im Schul- und Hochschulbereich werden Epoxidharze beim Modell- und Formenbau eingesetzt, aber auch bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Konservieren und Kalteinbetten von biologischen und mineralogischen Präparaten, beispielsweise im Rahmen elektronenmikroskopischer Strukturuntersuchungen. Epoxidharzkomponenten im Reaktionsgemisch mit Methylmethacrylat finden in Zahnarztpraxen zur Zahnoberflächenversiegelung und teilweise auch zur Zahnwurzelfüllung in geringem Umfang Verwendung.