DGUV Regel 113-012 - Tätigkeiten mit Epoxidharzen

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Abschnitt 3.7 - 3.7 Epoxidharze in der Holzwirtschaft

In der Holzwirtschaft werden Epoxidharze im Modell- und Formenbau, bei der Pinselherstellung und bei der Herstellung von Sportgeräten, wie Skier und Snowboards, eingesetzt.

In Modell- und Formenbaubetrieben werden sowohl Modelle und Formen als auch in einigen Betrieben, z.B. Kfz-Zulieferer, Kleinserien gefertigt. Zum Einsatz gelangen - neben Polyurethan- und Polyestersystemen - kalt härtende Epoxidharze. Die Verarbeitung erfolgt nahezu ausschließlich im Handlaminier- oder Gießverfahren.

Bei der Pinselherstellung kommen bei der Verklebung der Borsten oder Haare untereinander und mit der Zwinge zur Aufnahme des Pinselstiels ausschließlich kalt härtende Epoxidharze zum Einsatz. Die Verarbeitung erfolgt im Regelfall über Misch- und Dosiereinrichtungen. Ein direkter Kontakt mit den Harzen besteht in diesem Fall nur bei Reinigungsarbeiten (geringer Umfang).

Bei der Herstellung von Sportgeräten, wie Skier und Snowboards, werden ausschließlich kalt härtende Epoxidharzsysteme in einem modifizierten Handlaminierverfahren eingesetzt. Hierbei werden die Epoxidharze aus Vorratsbehältern mit angebrachten Rollen in Formen zusammen mit weiteren Materialien, z.B. Aluminiumeinlagen, Glasfaser- oder Kohlefasermatten, Holzeinbauteilen, Stahlkanten, eingebracht.