Abschnitt 4.3 - 4.3 Gefährdungen/Belastungen und Schutzmaßnahmen
Folgende Gefährdungen/Belastungen können auftreten:
Gefährdung durch organisatorische Faktoren,
Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung,
Gefährdung durch ergonomische Faktoren,
Mechanische Gefährdung,
Elektrische Gefährdung,
Gefährdung durch Stoffe,
Gefährdung durch Brände/Explosionen,
Biologische Gefährdung,
Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen,
Psychische Belastungsfaktoren,
Sonstige Gefährdungs- und Belastungsfaktoren.
Durch geeignete Schutzmaßnahmen hat der Unternehmer eine Gefährdung der Beschäftigten zu verhindern.
Geeignete Schutzmaßnahmen finden sich insbesondere in Anhang 1 dieser BG-Regel, ergänzende Hinweise in der BG-Information "Gefährdungsbeurteilung - Gefährdungskatalog" (BGI 571). Diese BG-Information ist identisch mit dem Merkblatt A 017 der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie.
Den inAnhang 1zusammengestellten Gefährdungen/Belastungen bzw. Schutzmaßnahmen sind übliche Tätigkeiten der kunststoffverarbeitenden Industrie in den Übersichtstabellen auf den Klappseiten am Anfang und Ende dieser BG-Regel zugeordnet. Im Einzelfall können zusätzliche Gefährdungen/Belastungen auftreten.