DGUV Regel 113-011 - Sicheres Arbeiten in der Kunststoffindustrie

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Abschnitt 4.3 - 4.3 Gefährdungen/Belastungen und Schutzmaßnahmen

Folgende Gefährdungen/Belastungen können auftreten:

  • Gefährdung durch organisatorische Faktoren,

  • Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung,

  • Gefährdung durch ergonomische Faktoren,

  • Mechanische Gefährdung,

  • Elektrische Gefährdung,

  • Gefährdung durch Stoffe,

  • Gefährdung durch Brände/Explosionen,

  • Biologische Gefährdung,

  • Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen,

  • Psychische Belastungsfaktoren,

  • Sonstige Gefährdungs- und Belastungsfaktoren.

Durch geeignete Schutzmaßnahmen hat der Unternehmer eine Gefährdung der Beschäftigten zu verhindern.

Geeignete Schutzmaßnahmen finden sich insbesondere in Anhang 1 dieser BG-Regel, ergänzende Hinweise in der BG-Information "Gefährdungsbeurteilung - Gefährdungskatalog" (BGI 571). Diese BG-Information ist identisch mit dem Merkblatt A 017 der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie.

Den inAnhang 1zusammengestellten Gefährdungen/Belastungen bzw. Schutzmaßnahmen sind übliche Tätigkeiten der kunststoffverarbeitenden Industrie in den Übersichtstabellen auf den Klappseiten am Anfang und Ende dieser BG-Regel zugeordnet. Im Einzelfall können zusätzliche Gefährdungen/Belastungen auftreten.