DGUV Regel 113-011 - Sicheres Arbeiten in der Kunststoffindustrie

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Anhang 6 - Grundlegende Anforderungen an Schutzeinrichtungen (SE)

(Die Formulare können heruntergeladen werden unter: www.bgchemie.de/formularshop)

Nr.Anforderung/KriteriumErgebnis oder erforderliche MaßnahmenBemerkungenMangel
Fest angebrachte trennende Schutzeinrichtungen - Eignung
1Werden fest angebrachte trennende SE nur eingesetzt, wenn in den gesicherten Gefahrbereich weniger als einmal pro Schicht eingegriffen werden muss? Muss die betrachtete SE häufiger als einmal pro Schicht entfernt werden, ist die fest angebrachte trennende SE nicht zulässig. Es ist eine andere SE (insbesondere eine verriegelte trennende SE) auszuwählen.
2Wird die Beobachtbarkeit wichtiger Arbeitsprozesse/-vorgänge durch die fest angebrachte trennende SE hindurch behindert?Ist dies der Fall,
-anderes Material vorsehen oder
-Sichtfenster einbauen oder
-Einsatz anderer SE prüfen.
Die Maschinenrichtlinie fordert, dass SE die Beobachtung von Arbeitsprozessen oder sonstigen Maschineneinrichtungen, deren Beobachtung wichtig ist, nicht behindern dürfen.
Fest angebrachte trennende Schutzeinrichtungen - Ausführung
3Lässt sich die fest angebrachte trennende SE nur mit Hilfe von Werkzeugen lösen?Zulässige Befestigungselemente sind z.B. Muttern oder Schrauben. Die Befestigung mit z.B. Rändelschrauben ist nicht zulässig.
4Verbleibt die fest angebrachte trennende SE nach dem Lösen der Befestigungselemente in der Schutzstellung?Durch diese Forderung sollen Manipulationen an den Befestigungselementen (vollständiges Entfernen aller Elemente) erschwert werden, da sich in diesem Fall die Manipulation durch die Lageveränderung der Schutzeinrichtung sofort bemerkbar macht.
Ausführung
5Entsprechen die Maße DIN EN 294?Dadurch wird ein Umgreifen bzw. Durchgreifen verhindert.
6Lässt sich die fest angebrachte trennende SE nicht leicht übersteigen?Hierbei müssen z.B. hervorstehende Maschinenteile berücksichtigt werden.
7Verbleiben die Befestigungselemente nach dem Lösen an der fest angebrachten trennenden SE?
Bewegliche trennende Schutzeinrchtungen
8Entsprechen die Maße DIN EN 294?Dadurch wird ein Umgreifen bzw. Durchgreifen verhindert.
9Ist mindestens ein Positionsschalter zwangsbetätigt?Die Betätigung muss durch das Öffnen der SE erfolgen. Anstelle eines mechanischen Schalters kann auch ein für den Personenschutz geeigneter berührungslos wirkender Positionsschalter eingesetzt werden.
10Sind bei hohem Risiko zwei Positionsschalter vorhanden?Ein hohes Risiko kann z.B. vorliegen, wenn in den Gefahrbereich häufig eingegriffen werden muss. Anstelle von mechanischen Schaltern kann auch ein für den Personenschutz geeigneter berührungslos wirkender Positionsschalter mit einem entsprechenden Auswertegerät (nach Kategorie 4 nach DIN EN 954-1) eingesetzt werden.
11Bei zwei mechanischen Positionsschaltern: sind diese in Öffner-/Schließerkombination angeordnet?Eine Öffner-/Schließerkombination liegt vor, wenn ein Positionsschalter zwangsgeöffnet ist und der zweite Positionsschalter (Schließer) bei geschlossener Schutzeinrichtung betätigt ist.
12Spricht die bewegliche trennende SE rechtzeitig an?Durch Montagetoleranzen oder ungünstig angebrachte Positionsschaltern kann es vorkommen, dass eine trennende SE bereits so weit geöffnet werden kann, dass durch den entstehenden Öffnungsspalt bis in den Gefahrbereich eingegriffen werden kann, ohne dass die Schutzfunktion ausgelöst wird. Bei der Überprüfung dieser Anforderung ist DIN EN 294 (siehe Tabelle 5) heranzuziehen.
13Bleibt die gefahrbringende Bewegung schnell genug stehen?Es darf nicht möglich sein, in nach nachlaufende Bewegungen zu greifen.
Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS)
14Liegt für die BWS eine Prüfbescheinigung vor?BWS sind prüfpflichtig.
15Lässt sich die BWS nicht unter- oder übergreifen?Im Anhang I der Maschinenrichtlinie wird gefordert, dass Schutzeinrichtungen nicht leicht umgehbar sein dürfen.
16Wird die BWS nur eingesetzt, wenn keine Gefahrquellen vorhanden sind?BWS bieten keinen Schutz gegenüber Gefahrquellen, z.B. austretenden Bruchstücken.
17Bleiben die gefahrbringenden Bewegungen nach dem Eindringen in das Schutzfeld ausreichend schnell stehen? Es darf nicht möglich sein in die noch nachlaufende Bewegung zu greifen.
18Wird bei hohem Risiko eine BWS des Typs 4 nach DIN EN 61 496 eingesetzt?Diese BWS sind einfehlersicher aufgebaut, ein entsprechender Hinweis auf den Typ muss auf dem Typenschild angegeben sein. Bei geringem Risiko kann eine BWS des Typs 2 verwendet werden.
Zweihandsteuerungen
19Ist der Gefahrbereich vom Standort der Zweihandsteuerung aus vollständig einsehbar?Ist dies nicht der Fall, sollen andere SE eingesetzt werden.
20Wird die Maschine bestimmungsgemäß durch eine Bedienperson betätigt?Die Zweihandsteuerung schützt nur eine Person.
21Bleiben die gefahrbringenden Bewegungen nach dem Loslassen der Betätigungselemente ausreichend schnell stehen?Es darf nicht möglich sein in die noch nachlaufende Bewegung zu greifen.
22Wird die Zweihandsteuerung nur eingesetzt, wenn keine Gefahrquellen vorhanden sind?Zweihandsteuerungen bieten keinen Schutz gegenüber Gefahrquellen, z.B. austretenden Bruchstücken.
23Lässt sich die Maschine nur starten, wenn beide Betätigungselemente innerhalb von 0,5 Sekunden betätigt werden?Die synchrone Betätigung beider Stellteile innerhalb von 0,5 Sekunden wird in DIN EN 574 gefordert, um das leichte Umgehen zu verhindern. Nur bei kleinen Risiken darf hiervon abgewichen werden.
24Werden alle gefahrbringenden Bewegungen gestoppt, sobald ein Betätigungselement freigegeben wird?Dies wird in DIN EN 574 gefordert.
25Sind die Betätigungselemente so angeordnet, dass sie nur mit beiden Händen betätigt werden können?Es darf nicht möglich sein die Betätigungselemente mit anderen Körperteilen, z.B. mit einer Hand und mit dem Knie, auszulösen.