DGUV Regel 113-010 - Sicheres Arbeiten in der Gummiindustrie

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Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich

Diese Regel findet Anwendung auf das Herstellen und Verarbeiten von Gummi.

Zu den Produkten aus Gummi gehören z.B.

  • Fahrzeugreifen,

  • technische Artikel und

  • Gebrauchsgüter.

Die Regel weist auf Gefährdungen hin, die beim Umgang mit Stoffen, Zubereitungen und technischen Einrichtungen auftreten können und beschreibt geeignete Schutzmaßnahmen.