Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich
Diese Regel findet Anwendung auf das Herstellen und Verarbeiten von Gummi.
Zu den Produkten aus Gummi gehören z.B.
Fahrzeugreifen,
technische Artikel und
Gebrauchsgüter.
Die Regel weist auf Gefährdungen hin, die beim Umgang mit Stoffen, Zubereitungen und technischen Einrichtungen auftreten können und beschreibt geeignete Schutzmaßnahmen.