Abschnitt 6.9 - 6.9 Systemfertigung
Montage- und Konfektionierarbeiten werden mit unterschiedlichen, meist sehr speziellen Maschinen oder manuell ausgeführt.
Zu Schutzmaßnahmen siehe insbesondere Abschnitt 5.4 dieser BG-Regel.
Montage- und Konfektionierarbeiten werden mit unterschiedlichen, meist sehr speziellen Maschinen oder manuell ausgeführt.
Zu Schutzmaßnahmen siehe insbesondere Abschnitt 5.4 dieser BG-Regel.