DGUV Regel 113-010 - Sicheres Arbeiten in der Gummiindustrie

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Sicheres Arbeiten in der Gummiindustrie
(bisher: BGR 221)

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Stand der Vorschrift: März 2008

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Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten z.B. aus

  • staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen)

    und/oder

  • berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften)

    und/oder

  • technischen Spezifikationen

    und/oder

  • den Erfahrungen berufsgenossenschaftlicher Präventionsarbeit.

BG-Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Der Unternehmer kann bei Beachtung der in BG-Regeln enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Vorbemerkung

Diese für das Herstellen und Verarbeiten von Gummi erarbeitete BG-Regel konkretisiert die anzuwendenden Rechtsvorschriften, beschreibt den Stand der Technik im Hinblick auf die zu treffenden Maßnahmen und kann daher als allgemein anerkannte Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit betrachtet werden.

Diese BG-Regel bietet dem Betreiber eine praxisorientierte Unterstützung bei der Erfüllung der Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1). Abschnitt 5 enthält Gefährdungen und Schutzmaßnahmen, die bei den meisten Arbeitsbereichen zu beachten sind. Abschnitt 6 beschreibt die für einzelne Tätigkeiten/Arbeitsmittel typischen Gefährdungen in Verbindung mit speziellen Schutzmaßnahmen. Auf Rechtsgrundlagen und ergänzende Informationen wird hingewiesen. Dabei wird entsprechend dem in den BG-Informationen "Gefährdungsbeurteilung - Durchführung" (BGI 570) und "Gefährdungsbeurteilung - Gefährdungskatalog" (BGI 571) aufgezeigten Ablauf vorgegangen.

Ihre besondere Praxisfreundlichkeit erhält diese BG-Regel durch die Aufnahme erläuternder Fotos, Grafiken und Tabellen. Sie stellt damit für den Unternehmer und die Beschäftigten in der Gummiindustrie ein umfassendes Regelwerk für Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes dar.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Rechtliche Grundlagen3
Arbeitsbereiche und Tätigkeiten4
Gefährdungskatalog - Übergreifende Maßnahmen5
Gefährdung durch organisatorische Faktoren (Abschnitt 1 der BGI 571)5.1
Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung (Abschnitt 2 der BGI 571)5.2
Gefährdung durch ergonomische Faktoren (Abschnitt 3 der BGI 571)5.3
Mechanische Gefährdung (Abschnitt 4 der BGI 571)5.4
Elektrische Gefährdung (Abschnitt 5 der BGI 571)5.5
Gefährdung durch Stoffe (Abschnitt 6 der BGI 571)5.6
Gefährdung durch Brände/Explosionen (Abschnitt 7 der BGI 571)5.7
Biologische Gefährdung (Abschnitt 8 der BGI 571)5.8
Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen (Abschnitt 9 der BGI 571)5.9
Psychische Belastungsfaktoren (Abschnitt 10 der BGI 571)5.10
Sonstige Gefährdungs- und Belastungsfaktoren (Abschnitt 11 der BGI 571 )5.11
Gefährdungskatalog - Einzeltätigkeiten6
Umschlag6.1
Herstellen von Mischungen6.2
Verarbeiten von Mischungen und unvulkanisierten Halbzeugen6.3
Diskontinuierliche Vulkanisation6.4
Kontinuierliche Vulkanisation6.5
Nachbearbeiten, Konfektionieren6.6
Qualitätskontrolle6.7
Weiter- und Wiederverwertung6.8
Systemfertigung6.9
Oberflächenbehandlung6.10
Instandhalten, Reinigen6.11
Beim Herstellen von Gummi häufig verwendete ChemikalienAnhang 1
Allgemeine Checkliste für die Erstinbetriebnahme von MaschinenAnhang 2
Vorschriften und RegelnAnhang 3