DGUV Regel 113-008 - Pyrotechnik

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Anhang 3 - Vorschriften und Regeln

Nachstehend sind die in dieser BG-Regel aufgeführten Vorschriften und Regeln zusammengestellt:

1.
Gesetze, Verordnungen

Bezugsquelle:

Buchhandel

oder

Carl Heymanns Verlag,

Luxemburger Straße 449, 50939 Köln.

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII),

Arbeitsschutzgesetz,

Sprengstoffgesetz,

Arbeitsmittelbenutzungsverordnung,

Gefahrstoffverordnung mit zugehörigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere

TRGS 555"Betriebsanweisung und Unterweisung nach § 20 GefStoffV",
TRGS 515"Lagern brandfördernder Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern",
TRGS 900"Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz; Luftgrenzwerte",

Sprengstofflager-Richtlinie 220 "Richtlinie Bauweise und Einrichtung der Lager für pyrotechnische Sätze und Gegenstände".

2.
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Bezugsquelle:

Berufgenossenschaft

oder

Carl Heymanns Verlag,

Luxemburger Straße 449, 50939 Köln.

Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A1, bisherige VBG 1),

Unfallverhütungsvorschrift "Explosivstoffe" (BGV B5, bisherige VBG 55a),

Unfallverhütungsvorschrift "Schwarzpulver" (BGV D37, bisherige VBG 55b),

Unfallverhütungsvorschrift "Zentrifugen" (VBG 7z),

BG-Regel "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen" (BGR 132, bisherige ZH 1/200).

BG-Information "Nitrocellulose" (BGI 642, bisherige ZH 1/380).

3.
Normen

Bezugsquelle:

Beuth Verlag GmbH,

Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin.

DIN 4102-2 Brandverhalten von Baustoffen, Bauteile, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen,

DIN VDE 0166 Errichten elektrischer Anlagen in durch explosionsgefährliche Stoffe gefährdeten Bereichen.