Abschnitt 1.2 - 1.2
Diese DGUV Regel findet keine Anwendung auf persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken
im Flugverkehr,
im Seeverkehr,
beim Tauchen.
Diese DGUV Regel findet keine Anwendung auf persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken
im Flugverkehr,
im Seeverkehr,
beim Tauchen.