Anhang 2 - Beispiele von Einsatzgebieten für persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken
Die Unfallversicherungsträger erachten das Tragen von PSA gegen Ertrinken bei den nachfolgend aufgeführten Arbeiten als obligatorisch.
In der Binnenschifffahrt
bei folgenden Bedingungen, auch wenn der Arbeitsplatz gegen Absturz gesichert ist:
Sichtbehinderungen
Eisgang
Frost
Schneefall
Hochwasser
stürmisches Wetter
Nacht
bei Einzelarbeitsplätzen
Zusammenstellen oder Hantieren mit Bauteilen, Pontons und Wasserfahrzeugen
Koppeln von Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten
Abnehmen und Befestigen von Drähten und Tauen
Turnmanöver (sowohl auf dem turnenden als auch auf dem festgefahrenen Fahrzeug)
Verholen und Festmachen eines Fahrzeugs
Arbeiten mit dem Beiboot, Benutzung von Schwenkbaum und Landsteg
Klarieren von Ankern
Entfernen von Drähten, Tauwerk und dergleichen aus Schiffsschrauben und Rudern
Außenbordarbeiten
Deckwaschen
Laden und Löschen
Umschlag von Ladegütern, die eine Rutschgefahr am Arbeitsplatz verursachen
Havarie-, Berge- und Rettungseinsätze
Im Schiffbau
Bei Boots- und Davitprüfungen
auf Arbeits- und Festmacherbooten
auf Arbeitspontons und Schuten
beim Gerüstbau an, auf oder über dem Wasser
bei Übernahme oder Abgabe von Festmacherleinen
beim Docken
Im Baugewerbe
Bei Bauarbeiten, wenn zusätzliche Gefahr des Ertrinkens besteht, z. B. auf
Arbeitsplätzen und Verkehrswegen
Gerüsten
Baukörpern
Dächern
geneigten Flächen
Laufstegen
Wasserfahrzeugen
Schwimmenden Geräten
Schwimmenden Anlagen
Pontons
Flößen
Silos
Leitern
sowie bei
allen Bauarbeiten an und über dem Wasser,
allen Beschichtungs- und Reinigungsarbeiten an Brücken, Krananlagen und ähnlichen an und über Wasser
Beschichtungsarbeiten an Schiffen und schwimmenden Geräten
Arbeiten in Bohrungen
Arbeiten in Kanalisationsanlagen
Arbeiten in Klärwerken
Arbeiten in Kontrollschächten von Mülldeponien
Arbeiten in Anlagen zur Kiesgewinnung und Betonherstellung
Im Hafen
Bei Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Be- und Entladen von Wasserfahrzeugen stehen, bei denen Absturzgefahr ins Wasser besteht und ein Anseilen nicht möglich ist. Entsprechende Gefährdungen können beispielsweise bei Arbeiten an Deck von Binnenschiffen auftreten.
Bei Bau- und Abbrucharbeiten am, auf oder über dem Wasser
An Kaianlagen (Hafenanlagen) beim Be- und Entladen von Schiffen
Im Zuständigkeitsbereich der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Feuerwehreinsätze an und auf dem Wasser (siehe auch DGUV Information 205-032 "Rettungswesten und Atemschutz bei Einsätzen auf Binnenschiffen")
Hilfeleistungen durch Einheiten der Hilfeleistungsorganisationen, z. B. Wasserwacht des BRK/DRK, DLRG sowie entsprechender Einheiten von ASB, JUH, MHD, THW und andere
Arbeiten in Einrichtungen des Abwasserwesens (Abwasserableitungs- und Abwasserbehandlungsanlagen), wenn die Gefahr des Absturzes ins Wasser oder eine Flüssigkeit besteht
Arbeiten z. B. der Flussmeisterstellen, an Talsperren und bei der Gewässeraufsicht
Hinweis:
Die Gefahr des veränderten Auftriebs bei Flüssigkeiten mit einer spezifischen Dichte kleiner 1 ist zu beachten, z. B. in Belebungsbecken von Kläranlagen.
In Hütten- und Walzwerken
In Klärbecken der Wasseraufbereitung metallurgischer Anlagen, sei es für den werksinternen Kreislauf oder Abgabe als Brauchwasser
In Beizanlagen (Beizbecken), die mit Flüssigkeiten gefüllt sind, sofern hier nicht bereits durch die Eigenschaften der Flüssigkeit eine tödliche Gefahr besteht (solche Anlagen dienen der Oberflächenveredelung von Metallprodukten)
Hinweis:
Die Gefahr des veränderten Auftriebs bei Flüssigkeiten mit einer spezifischen
Dichte < 1 ist zu beachten.
Im Maschinen- und Stahlbau
Bei Bau- und Montagearbeiten an Stahlbrücken im Verkehrswegebau über Gewässern
Bei allen übrigen Bau- und Montagearbeiten, die z. B. über oder an Gewässern, Kanälen und Wasserbecken durchzuführen sind.
Bei Arbeiten auf Binnenschiffswerften, z. B.:
Arbeiten im Bereich von Schwimmdocks
Arbeiten von Pontons oder Beibooten aus
Reparaturarbeiten an oder auf in Wasser liegenden Schiffen
Eventuell besondere Arbeiten während einer Probefahrt
Im Tiefbau
Erstellen von Spundwanddocks für den Tunnelbau (in Gebieten mit hohem Grundwasserstand, bei denen eine Grundwasserabsenkung nicht möglich ist)
Brückenbauten an Flüssen und Kanälen
Arbeiten an Bauwerken für Abwasser, Ufermauern, Schleusen, Sperrwerken und Staumauern
Erstellung und Sanierung von Böschungen, z. B. an Flüssen, Kanälen, Seen
Nassbagger-, Saug- und Aufspülarbeiten
Erstellung von Schlitzwänden