DGUV Regel 112-200 - Benutzung von Stechschutzhandschuhen und Armschützern

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Anhang 3 - Vorschriften und Regeln

Nachstehend sind die in dieser BG-Regel aufgeführten Vorschriften und Regeln zusammengestellt:

1.
Gesetze, Verordnungen

Bezugsquelle:

Buchhandel

oder

Carl Heymanns Verlag,

Luxemburger Straße 449, 50939 Köln.

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG),

Achte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Persönlichen Schutzausrüstungen - 8. GSGV),

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung Persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV),

Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG).

2.
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Bezugsquelle:

zuständige Berufsgenossenschaft

oder

Carl Heymanns Verlag,

Luxemburger Straße 449, 50939 Köln.

Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A1, bisherige VBG 1).

3.
Normen

Bezugsquelle:

Beuth Verlag GmbH,

Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin

bzw.

VDE-Verlag GmbH,

Bismarckstraße 33, 10625 Berlin.

DIN EN 1082-1Schutzkleidung; Handschuhe und Armschützer zum Schutz gegen Schnitt- und Stichverletzungen durch Handmesser; Teil 1: Metallringgeflechthandschuhe und Armschützer,
DIN EN 1082-2Schutzkleidung; Handschuhe und Armschützer zum Schutz gegen Schnitt- und Stichverletzungen durch Handmesser; Teil 2: Handschuhe und Armschützer aus Werkstoffen ohne Metallringgeflecht,
DIN EN 420Allgemeine Anforderungen für Handschuhe,
DIN EN 388Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken,
EN 14328Schutzkleidung; Handschuhe und Armschützer zum Schutz gegen Schnittverletzungen durch mechanisch geführte Messer.