DGUV Regel 112-200 - Benutzung von Stechschutzhandschuhen und Armschützern

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Anhang 1 - Muster einer Checkliste für die Gefährdungsermittlung

Allgemeine Angaben
Art des Betriebes/Arbeitsbereiches ...............................................................................
Art der GefährdungJaNeinWenn "ja" folgende Maßnahme erforderlich,
(zutreffendes ankreuzen)
Mechanische Einwirkungen
Stichgefährdung[_][_]Stechschutzhandschuhe
Schnittgefährdung[_][_]Schnittschutzhandschuhe
Gefährdung durch Schnitte an Entschwartungsmaschinen[_][_]Spezielle Entschwarterhandschuhe
Gefährdung der materialhaltenden Hand[_][_]Stechschutzhandschuhe
Gefährdung der messerhaltenden Hand durch Handmesser[_][_]Schnittschutzhandschuhe
Gefährdung des Handgelenkes[_][_]kurze Stulpe
Gefährdung des Unterarmes[_][_]lange Stulpe
Gefährdung des Oberarmes/ Schultergelenkes[_][_]Armschutz
Gefährdung durch Messerführung zur Hand /zu einem Finger (z.B. beim Schälen von Obst, Gemüse oder ähnliches)[_][_]Schnittschutzhandschuh, Daumenschutz
Gefährdung durch Splitter[_][_]Splitterresistente Handschuhe
Gefährdung durch kraftbetätigte Einrichtungen (z.B. Scheren)[_][_]Zweihandbedienung an der Maschine
Einwirkung von Kälte
Temperaturen des Materials unter 8 °C[_][_]Unterziehhandschuh aus Baumwolle
Kontakt mit kalten Flüssigkeiten[_][_]Flüssigkeitsdichte Handschuhe auf Medium abgestimmt.
Siehe auch "Chemische Einwirkungen"
Einwirkung von HitzeHier bieten Stech- und Schnitt- schutzhandschuhe keinen Schutz, können aber gegebenenfalls nach Prüfung als Zusatzausrüstung unter dem geeigneten Spezialhandschuh verwendet werden.
Chemische EinwirkungenHier bieten Stech- und Schnitt- schutzhandschuhe keinen Schutz, können aber gegebenenfalls nach Prüfung als Zusatzausrüstung unter dem geeigneten Spezialhandschuh verwendet werden.
Einwirkung durch Witterungsiehe Einwirkung von Hitze
Sonstige Angaben zur Spezifikation des Schnitt- und Stechschutzes
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