DGUV Regel 112-199 - Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten
(DGUV Regel 112-199)

Regel

(bisher BGR/GUV-R 199)

ccc_1139_as_1.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
ccc_1139_as_36.jpg

Stand der Vorschrift: Ausgabe Juli 2022

____________________________________________________________________

Änderungen zur letzten Ausgabe von Juli 2012:

  • Neuer Titel

  • Änderung Kapitel "Bereitstellung" zu Kapitel "Grundsätzliches"

  • Neues Kapitel "Rettungssysteme"

  • Kapitel "Gefährdungsbeurteilung" wurde komplett überarbeitet

  • Neues Kapitel "Rettungskonzept"

  • Neues Kapitel "Beispiele Rettungsverfahren"

  • Muster-Betriebsanweisung überarbeitet

  • Neuer Anhang "Gefährdungen bei der Rettung und mögliche Maßnahmen"

  • Neuer Anhang "Muster-Rettungskonzept"

  • Weitere inhaltliche Anpassungen in verschiedenen Kapiteln

____________________________________________________________________

DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.

DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht.
InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Grundsätzliches3
PSA-Verordnungen3.1
EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung3.2
Produktkennzeichnung und Informationen des Herstellers3.3
Rettungssysteme4
Gefährdungsbeurteilung5
Rettungskonzept6
Vorgehensweise6.1
Rettungsausrüstung und Arbeitsmittel zur Rettung6.2
Anforderungen an rettende Personen6.3
Rettung durch die Feuerwehr oder eine Hilfeleistungsorganisation6.4
Unterweisung Rettungskonzept6.5
Beispiele Rettungsverfahren7
Rettung aus Schächten, Behältern, Silos und engen Räumen7.1
Rettung aus einer Steigschutzeinrichtung7.2
Rettung einer frei hängenden Person7.3
Bergung aus einer Seilschwebebahn7.4
Rettung aus einer Windenergieanlage7.5
Auswahl8
Allgemeine Hinweise8.1
Rettungsgurte nach DIN EN 14978.2
Rettungsschlaufen nach DIN EN 14988.3
Rettungshubgeräte nach DIN EN 14968.4
Abseilgeräte nach DIN EN 3418.5
Verbindungselemente nach DIN EN 3628.6
Seil- und Bandklemmen nach DIN 194288.7
Anschlageinrichtungen8.8
Benutzung9
Allgemeines9.1
Hinweise für die Erste Hilfe9.2
Hinweise zu Abseilgeräten und Rettungshubgeräten9.3
Hinweise zu Tragmitteln9.4
Hinweise zu Verbindungselementen nach DIN EN 3629.5
Hinweise zur Gebrauchsdauer9.6
Hinweise zur Gebrauchsanleitung des Herstellers9.7
Betriebsanweisung, Unterweisung10
Betriebsanweisung10.1
Unterweisung10.2
Ordnungsgemäßer Zustand11
Wartung11.1
Instandsetzung11.2
Prüfung11.3
Dokumentation11.4
Muster EU-KonformitätserklärungAnhang 1
Muster einer BetriebsanweisungAnhang 2
Muster einer Dokumentation der PrüfungAnhang 3
Gefährdungen bei der Rettung und mögliche MaßnahmenAnhang 4
Muster eines RettungskonzeptsAnhang 5
LiteraturverzeichnisAnhang 6

Vorbemerkung

Diese DGUV Regel findet Anwendung, nachdem die Gefährdungsbeurteilung der Unternehmerin bzw. des Unternehmers ergeben hat, dass die Gefährdungen nicht durch allgemein schützende technische Einrichtungen (kollektive Schutzmaßnahmen) oder durch organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Sie erläutert die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" hinsichtlich der Rettung von Personen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten.

In dieser DGUV Regel sind die Vorschriften

  • des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG),

  • der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung - PSA- BV),

  • der Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen (PSA-Verordnung - PSA-V),

  • der Achten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8. ProdSV) sowie

  • des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates (PSA- Durchführungsgesetzes - PSA-DG)

berücksichtigt.

Die in dieser DGUV Regel enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen, nicht aus.