DGUV Regel 112-196 - Benutzung von Stechschutzbekleidung

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Abschnitt 3.1 - 3 Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit

3.1 Bereitstellung

Bestehen auf Grund der Gefährdungsermittlung Gefährdungen des Körpers der Versicherten durch Stiche oder Schnitte und sind diese nicht vorrangig durch technische oder organisatorische Maßnahmen zu beseitigen, müssen den gefährdeten Personen nach § 3 Arbeitsschutzgesetz durch den Unternehmer geeignete Persönliche Schutzausrüstungen in Form von Stechschutzbekleidungen zur Verfügung gestellt werden.

Das Benutzen der Persönlichen Schutzausrüstungen ist vom Unternehmer nach § 3 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz anzuordnen und zu überwachen.

Zweckmäßigerweise sollte die Tragepflicht bereits im Arbeitsvertrag verankert und durch eine Betriebsanweisung geregelt werden.

Anmerkung: Bei der Benutzung von Stechschutzbekleidungen ist im Allgemeinen auch von einer Gefährdung der Hände auszugehen, so dass auch die Verwendung von Stech- oder Schnittschutzhandschuhen erforderlich sein kann!

Siehe auch BG-Regel "Benutzung von Stechschutzhandschuhen und Armschützern" (BGR 200).

3.1.1
Gefährdungsermittlung

Vor der Auswahl und der Benutzung von Stechschutzbekleidungen hat der Unternehmer nach §§ 4 und 5 Arbeitsschutzgesetz eine Beurteilung der Arbeits- und Einsatzbedingungen durchzuführen.

Typische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen können der Checkliste im Anhang 1 entnommen werden.

Mit Stich- oder Schnittverletzungen ist beispielsweise bei folgenden Tätigkeiten zu rechnen:

  • Arbeiten mit Handmessern, z.B. in Küchenbetrieben, in Schlachthäusern, in der Fleischbearbeitung, bei Auslöse- und Zerlegearbeiten von Fleisch, Wild und Geflügel, Holzschnitzarbeiten,

  • Arbeiten mit scharfkantigen oder spitzen Gegenständen, z.B. Bleche, Gussteile, Kunststoff, Glas,

  • Arbeiten mit kraftbetriebenen Handmessern, z.B. Enthäutemesser, Entfettungsgerät, Kreismesser, Rundmesser, Stoßmesser,

  • Arbeiten mit besonderen Messerformen (Klinge),

  • Messerwechsel und Transport von schweren Maschinenmessern,

  • Arbeiten mit Gefährdungen durch Bissverletzungen, z.B. Tätigkeiten in Pelztierfarmen, bei Labortierhaltung, als Veterinärmediziner, Taucher,

Erhöhte Gefährdungen bestehen z.B. durch:

  • Messerführung in Richtung des Körpers,

  • erhöhten Kraftaufwand bei der Tätigkeit,

  • räumliche Enge,

  • Körperhaltung und Körpergröße des Arbeitenden,

  • Eigenschaften des zu bearbeiteten Materials, z.B. zäh, widerstandsfähig, glitschig.

3.1.2
Bewertung

Das Benutzen der jeweiligen Stechschutzbekleidungen richtet sich nach der Art der Gefährdungen. Stechschutzbekleidungen sind deshalb vorbeugend immer dann zu benutzen, wenn durch andere Maßnahmen des Arbeitsschutzes, z.B. technische oder organisatorische Maßnahmen, kein ausreichender Schutz der Versicherten sichergestellt ist.

Hilfestellung bei der Bewertung der Tätigkeiten nach Abschnitt 3.1.1 kann z.B. die Risikoprioritätszahl geben.

Zur Berechnung der Risikoprioritätszahl siehe auch Anhang 2.

3.1.3
Ausführungen

Unterschiedliche Anforderungen, Arbeiten, Umgebungsbedingungen oder individuelle Bedürfnisse der Benutzer müssen bei der Auswahl der geeigneten Stechschutzbekleidungen berücksichtigt werden.

Schutzbekleidungen der Leistungsklasse 1 schützen vor unbeabsichtigten Schnitten durch Handmesser, jedoch nur bedingt vor Stichen. Diese Leistungsklasse darf nicht verwendet werden, wenn das Messer aufgabenbedingt zum Körper geführt werden muss.

Schutzbekleidungen der Leistungsklasse 2 schützen vor unbeabsichtigten Schnitten und Stichen durch Handmesser.

3.1.3.1
Stechschutzschürzen

Stechschutzschürzen bedecken die Vorderseite des Körpers von der Brust oder dem Hals bis zu den Beinen.

3.1.3.1.1
Stechschutzschürzen aus Metallschuppenplättchengewebe

Das Schuppenplättchengewebe bietet einen vollflächigen Schutz fast ohne Zwischenraum. Voraussetzung dafür ist, dass die Schürze so getragen wird, dass die Plättchen auf der Gefährdungsseite wie Dachziegel übereinander liegen. Wird die Schürze nicht nach Herstellervorgaben getragen, z.B. mit der Innenseite nach außen, steigt das Verletzungsrisiko deutlich, weil das Messer das Schuppenplättchengewebe in den Zwischenräumen durchdringen kann. Auch beidseitig verwendbare Schuppenplättchenschürzen, wie in Bild 2 dargestellt, sind erhältlich. Schürzen aus Schuppenplättchengewebe sind nicht so beweglich wie Schürzen aus Metallringgeflecht.

Bild 1: Schuppenplättchengewebe
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Bild 2: Schuppenplättchengewebe bei dem die Schuppen ineinander greifen und das deshalb beidseitig getragen werden kann; die Flexibilität ist im Vergleich zu Ringgeflecht geringer
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Bild 3: Schürze aus Schuppenplättchengewebe, Schnittschutzhandschuh (rechte, messerführende Hand) und Metallringgeflechthandschuh mit langer Stulpe (linke, materialhaltende Hand)
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3.1.3.1.2
Stechschutzschürzen aus Metallringgeflecht

Beim Metallringgeflecht werden zwei Leistungsklassen unterschieden. Der Ringdurchmesser und die Drahtstärke der Leistungsklasse 2 ist meist größer als bei Leistungsklasse 1 (Stechschutzhandschuhgewebe). Beiden Leistungsklassen gemeinsam ist, dass extrem spitze Messer nach Abschnitt 2 Nr. 4 das Material durchdringen können und dann zu tiefen Stichwunden führen.

Titanringgeflecht findet neben Stahlringgeflecht Anwendung und führt bei gleicher Schutzwirkung zu Stechschutzbekleidungen, die teilweise 40 % leichter sind, als die aus Stahlringgeflecht. Titan besitzt eine geringere Wärmeleitfähigkeit als Stahlringgeflecht und fühlt sich dadurch wärmer an.

Bild 4: Metallringgeflecht der Leistungsklasse 1 (links) und 2 (rechts)
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3.1.3.1.3

Geteilte Stechschutzschürzen weisen im unteren Drittel einen Gehschlitz auf und bestehen an dieser Stelle aus sich überlappendem Schutzmaterial. Die Beinabdeckungen sind an jedem Bein fixiert.

Bild 5: Geteilte Schürze von vorne (links) und mit Fixierung an den Beinen (rechts)
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3.1.3.2
Boleros

Boleros (Kasacks) bedecken die Vorderseite des Körpers vom Hals bis zu den Beinen und die Schultern bis über die Schulterblätter. Boleros werden auch mit einem oder zwei eingesetzten Ärmeln sowie auf Wunsch mit Kapuze angeboten.

Neben der größeren Schutzfläche gegenüber Schürzen, bieten Boleros durch die Breite der Schulterauflage und die damit verbundene Gewichtsverteilung besonderen Tragekomfort.

Bild 6: Bolero, Vorder- und Rückansicht
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Bild 7: Bolero mit Arm
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3.1.3.3
Stechschutzhemden

Stechschutzhemden bedecken die Vorder- und Rückseite des Körpers vom Hals bis zu den Beinen oder der Hüfte und können sowohl mit Ärmeln als auch einer Kapuze versehen sein. Stechschutzhemden sind zum Schutz der Beine mit entsprechenden Hosen kombinierbar.

Bild 8: Stechschutzhemd mit Metallgeflechthandschuh mit Stulpe (linke Hand) und Schnittschutzhandschuh (rechte Hand)
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Bild 9: Kapuze (links) und Stechschutzhemd mit Kapuze (rechts)
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3.1.3.4
Stechschutzhosen

Stechschutzhosen bedecken den Unterkörper sowie ganz oder teilweise die Beine. In Kombination mit geeigneten Schürzen, Boleros oder Stechschutzhemden gewährleisten Stechschutzhosen eine Erweiterung der Schutzfläche auf die Beine. Auf Grund ihrer Masse wird die Stechschutzhose mit einem speziellen Hosenträgersystem geliefert.

Bild 10: Stechschutzhose
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Bild 11: Die Kombination von Stechschutzhemd und Stechschutzhose bietet einen Rundumschutz von Körper, Armen und Beinen
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3.1.4
Kennzeichnung

3.1.4.1
CE-Kennzeichnung

Bei der Auswahl ist auf die erforderliche CE-Kennzeichnung zu achten. Die CE-Kennzeichnung besteht aus dem Kurzzeichen "CE" (communauté européenne) und ist dauerhaft auf den Stechschutzbekleidungen angebracht.

3.1.4.2
Zertifizierungsklasse

Stechschutzbekleidungen gehören nach dem Leitfaden für die Kategorisierung von persönlichen Schutzausrüstungen zur Kategorie II gemäß der achten Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz.

Für Stechschutzbekleidungen muss eine EG-Baumusterprüfbescheinigung einer benannten Stelle beim Hersteller vorliegen.

3.1.4.3
Allgemeine Kennzeichnung nach Norm

Für den Anwender sind insbesondere folgende Angaben von Bedeutung:

  • Name oder Zeichen des Herstellers,

  • Typ,

  • Größe,

  • Leistungsklasse,

  • Kennzeichnung der Außenseite des Kleidungsstückes,

  • Schnittschutzpiktogramm (Leistungsklasse 1) bzw. Stechschutzpiktogramm (Leistungsklasse 2).

Siehe auch Bild 12.

Auf die Herstellerinformationen, die wichtige Hinweise, z.B. zu Pflege, Aufbewahrung, Hinweis auf Einsatzbedingungen, besondere Risiken, Einsatzverbote, enthalten, wird durch ein Buchsymbol mit einem "i" hingewiesen. Das Symbol kann auf dem Produkt selbst oder auf der Verpackung angebracht sein.

Bild 12: Schnittschutzkennzeichnung (oben links), Stechschutzkennzeichnung (oben rechts), Hinweis auf Herstellerinformationen (unten links), Größenkennzeichnung (unten rechts)
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3.1.5
Hinweise für die Auswahl von Stechschutzbekleidung

3.1.5.1
Allgemeines

Es dürfen nur Stechschutzbekleidungen mit CE-Kennzeichnung benutzt werden.

Dies bedeutet, dass Stechschutzbekleidungen einer EG-Baumusterprüfung unterzogen wurden und für sie beim Hersteller Konformitätserklärungen vorliegen.

Siehe auch Abschnitt 3.1.4.2.

Einschlägige Normen sind in Anhang 3 aufgeführt.

Bei der Benutzung von Stechschutzbekleidungen sind die Herstellerinformationen zu beachten.

Der Unternehmer oder sein Beauftragter hat nach § 2 PSA-Benutzungsverordnung eine Bewertung der von ihm vorgesehenen Stechschutzbekleidung vorzunehmen (siehe Anhang 1), um festzustellen, ob diese

  1. 1.

    die CE-Kennzeichnung trägt,

  2. 2.

    Schutz gegenüber den abzuwehrenden Gefährdungen bietet, ohne selbst eine Gefährdung mit sich zu bringen,

    z.B. Hängenbleiben, Eingezogen werden.

  3. 3.

    für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet ist,

    z.B. Stech- oder Schnittschutz, gegebenenfalls Kombination mit Kälteschutz, Nässeschutz, Chemikalienschutz.

  4. 4.

    den ergonomischen und gesundheitlichen Anforderungen der Versicherten genügt,

    z.B. Passform, Größe, Material, Hautverträglichkeit.

  5. 5.

    den Körpermaßen des Versicherten angepasst werden kann.

z.B. Einstell- und Befestigungsmöglichkeiten an Schultern, Körper, Hand, Arm oder Bein.

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass - soweit diese benötigt wird - für jeden Versicherten geeignete Stechschutzbekleidungen zur Verfügung stehen.

Die Auswahl von Stechschutzbekleidungen richtet sich nach der Art der Tätigkeit, den ermittelten Gefährdungen und den festgelegten Schutzzielen. Dabei ist aber auch die Akzeptanz durch den Versicherten, z.B. Passform, Bequemlichkeit, und mögliche Gefährdungen durch unsachgemäßen Einsatz und Gegebenheiten des Arbeitsplatzes zu berücksichtigen.

Hinweise auf entsprechende Gefährdungen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Siehe auch Anhang 2.

3.1.5.2
Auswahl von Stechschutzschürzen

Stechschutzschürzen bieten keinen umfassenden seitlichen Schutz und sind daher nur dann einzusetzen, wenn Gefährdungen ungeschützter Körperteile, z.B. durch benachbarte oder eigene Arbeiten, nicht zu erwarten sind.

Bei Schneidetätigkeiten mit Handmessern oder auch kraftbetriebenen Handmessern, z.B. Bandmessern, pneumatischen, handgeführten Messern, reicht normalerweise eine Schürze der Leistungsklasse 1 aus. Je nach Arbeitsweise kann es auch erforderlich werden, eine Schürze der Leistungsklasse 2 zu verwenden. Dies wird immer dann notwendig sein, wenn Schnitte und Stiche arbeitsbedingt zum Körper hin geführt werden.

Die für den Benutzer geeigneten Maße der Stechschutzschürze werden wie folgt ermittelt, wobei die Herstellerangaben immer Größenbereiche (Minimum - Maximum) angeben (siehe Abschnitt 3.1.4.3 Bild 12):

Tabelle 2: Ermittlung der Idealmaße der Stechschutzschürze
BreiteBrust- oder Bauchumfang [cm] x 0,45
(das größere Maß gilt)
LängeKörpergröße [cm] x 0,42

Beispiel:

Bauchumfang 117 cm x 0,45 = 52,7 ≅ 53 cm Breite,

Körpergröße 180 cm x 0,42 = 75,6 ≅ 76 cm Länge.

Bei Arbeiten mit einem Handmesser wird dringend empfohlen, zusätzlich auch die materialhaltende Hand mit einem Stechschutzhandschuh und die messerführende Hand mit einem Schnittschutzhandschuh, z.B. Kevlar- oder Spectra-Gewebe, zu schützen; siehe BG-Regel "Benutzung von Stechschutzhandschuhen und Armschützern" (BGR 200).

3.1.5.3
Auswahl von Boleros

Boleros ergeben einen besseren Tragekomfort als Stechschutzschürzen sowie eine erweiterte Schutzwirkung. So werden auch die oberen Teile des Torso, wie der gesamte Lungenbereich, die Schultern bis einschließlich der Schulterblätter, geschützt.

Boleros mit Ärmeln eignen sich für Arbeiten, bei denen Verletzungsgefahren für einen oder beide Arme bestehen. Dabei ist zu beachten, dass die Ärmelenden so am Handgelenk fixiert werden können, dass von ihnen keine zusätzlichen Gefahren ausgehen.

Eine genaue Größenbestimmung des Trägers und Auswahl des passenden Boleros ist wichtig, da zu eng gewählte Modelle den Brustkorb einengen und die Beweglichkeit und Atmung behindern würden.

Typische Tätigkeiten für den Einsatz von Boleros sind z.B. Arbeiten in der Fleischzerlegung (hängende Zerlegung und andere). Eine Gefährdungsermittlung kann ergeben, dass auch beim Umgang mit Blechen und anderen scharfkantigen Teilen das Tragen von Boleros gegebenenfalls mit Ärmeln oder separat zu tragenden Armschützern erforderlich ist.

3.1.5.4
Auswahl von Stechschutzhemden

Sobald nicht nur die Vorderseite des Körpers, sondern auch der Rücken geschützt werden muss, ist der Einsatz von Stechschutzhemden zu erwägen. Typische Einsatzbereiche von Stechschutzhemden sind:

  • Fleischzerlegung,

  • Bereiche, in denen eine gegenseitige oder eigene Schnitt- oder Stichgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann,

  • Arbeiten in gebückter Körperhaltung und Arbeiten, bei denen lange Schürzen und Boleros hinderlich oder gefährlich wären.

Bei Überkopfarbeiten kann ein Stechschutzhemd mit Kapuze erforderlich werden.

Da das Stechschutzhemd kürzer als Schürze oder Bolero ist, muss auf einen ausreichenden Schutz der Beine des Arbeitenden geachtet werden. Dieser Schutz wird in der Regel mit Stechschutzhosen erreicht. Eine Überlappung von Hemd und Hose muss gegeben sein. Auch hier gilt, dass durch geeignete Maßnahmen gewährleistet werden muss, dass lose Enden, besonders an den Ärmeln, fixiert werden.

3.1.5.5
Auswahl von Stechschutzhosen

Bei Arbeiten in stark vorgebeugter oder sitzender Körperhaltung, z.B. bei Holzschnitzarbeiten oder Arbeiten in ausgeprägter Schrittstellung, bei der die Schürze keinen ausreichenden Schutz bietet, werden Stechschutzhosen zusammen mit Stechschutzhemden eingesetzt, ebenso, wenn auf unterschiedlichen Ebenen gearbeitet wird, z.B. bei Podest, Stufen, und eine gegenseitige Schnitt- und Stichgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.

Stechschutzhosen werden mit Hosenträgersystemen getragen.

3.1.6
Individuelle Passform

Die Akzeptanz von Stechschutzbekleidungen hängt sehr von der individuellen Passform ab. Die Größen der Schürzen und Boleros sind aus den an der Schutzbekleidung befestigten Etiketten ersichtlich.

Maßgebend ist:

  • die Körpergröße

    und

  • der Brust- oder Bauchumfang des Benutzers (das größere Maß gilt).

Es wird empfohlen Stechschutzbekleidung nicht allein nach der Größenkennzeichnung sondern möglichst nach persönlicher Anprobe zu beschaffen.

Viele Hersteller bieten auch individuell angepasste Stechschutzbekleidungen an, z.B. für anatomische Besonderheiten des Benutzers oder Über- bzw. Untergrößen.

3.1.7
Tragekomfort von Stechschutzbekleidungen

Stechschutzbekleidungen aus Titanringgeflecht bieten einen besseren Tragekomfort als vergleichbarer Stechschutz aus anderen Materialien (Temperaturempfinden, geringeres Gewicht, Hautverträglichkeit).

Der Tragekomfort von Stechschutzschürzen, die aus einem sehr beweglichen aber unelastischen Geflecht bestehen, ist nur dann gewährleistet, wenn die Schürzenhalterungen (Schultergurte und Hüftgurte) richtig sitzen und auf den Benutzer eingestellt sind.

Schürzenhalterungen müssen mindestens 35 mm breit und für Anwendungen in der Nahrungsmittelwirtschaft leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Das Tragen des Hüftgurtes (Breite mind. 25 mm) ist notwendig, um die Schürze am Körper zu fixieren (siehe auch Bild 13).

Bild 13: Schürzenhalterungen druckfrei und am Körper anliegend eingestellt
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Bild 14: Hygienisch günstige Schürzenhalterung, die das Gewicht breitflächig verteilt
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