DGUV Regel 112-196 - Benutzung von Stechschutzbekleidung

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Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich

Diese BG-Regel findet Anwendung auf die Auswahl und die Benutzung von Stechschutzbekleidung zum Schutz gegen unbeabsichtigte Stich- oder Schnittverletzungen. Sie gilt nicht für Stechschutzbekleidung von Militär, Ordnungskräften oder Sicherheitsdiensten, die sich gegen Angriffe durch Hieb- oder Stichwaffen schützen müssen.

Für Stechschutzhandschuhe und Armschützer siehe BG-Regel "Benutzung von Stechschutzhandschuhen und Armschützern" (BGR 200).