DGUV Regel 112-195 - Benutzung von Schutzhandschuhen

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Abschnitt 4.4 - 4.4 Materialien zur Herstellung von Schutzhandschuhen

4.4.1
Leder

Es wird zwischen Narben- und Spaltleder unterschieden.

Narbenleder ist durch seine feste und glatte Oberfläche beständig gegen Öle und Fette. Wegen der festen Faserstruktur seiner Oberfläche ist es schnittempfindlicher als Spaltleder. Narbenleder mit geringer Dicke wird dort eingesetzt, wo der Träger des Schutzhandschuhes feinfühlig arbeiten muss.

Spaltleder aus dem unteren Hautbereich (kein Mittelspalt) hat wegen seiner dichteren Faserstruktur gegenüber gleichdickem Narbenspalt eine höhere Festigkeit. Es ist nicht so weich wie Narbenleder.

Durch spezielle Behandlung des Leders, z.B. Beschichtung, lässt sich dessen Schutzwirkung erhöhen.

Zum Anfassen heißer Gegenstände ist Spaltleder mit entsprechender Gerbung und isolierendem Innenfutter gut geeignet.

Zur Wärmereflexion kann Leder mit einer Aluminiumfolie kaschiert oder mit Aluminium bedampft werden.

Schrumpfarme Spezialleder halten einer Wärmeeinwirkung bis 250 °C stand. Normales Leder sollte nicht höheren Temperaturen als 80 °C ausgesetzt werden.

Auf Grund seiner Struktur ist Leder gegen mechanische Beanspruchung besonders widerstandsfähig; es besitzt ein hohes Feuchteaufnahmevermögen und eine hohe Wasserdampfdurchlässigkeit.

Die Dicke des Leders muss auf den Verwendungszweck des Schutzhandschuhes abgestellt sein, wobei eine Mindestdicke von 1,3 mm nicht unterschritten werden sollte. Bei höheren Anforderungen an das Tastgefühl genügt weiches Leder mit einer Mindestdicke von 0,5 mm.

Die Lederdicke sollte stets gleichmäßig sein.

4.4.2
Kunststoffe

Hauptsächlich kommen folgende Materialien zum Einsatz:

Vernetzbare Elastomere, wie

  • Naturkautschuk, Naturlatex (NR),

  • Chloroprenkautschuk, Chloroprenlatex (CR),

  • Nitrilkautschuk, Nitrillatex (NBR),

  • Butylkautschuk, Butyl (IIR),

  • Fluorkautschuk (FKM).

Thermoplaste, wie

  • Polyvinylchlorid (PVC),

  • Polyvinylalkohol (PVAL),

  • Polyethylen (PE).

Unterschieden wird zwischen Schutzhandschuhen aus

  • Folie,

  • Kunststoff mit Beschichtungsträger (Voll- oder Teilbeschichtung),

  • Kunststoff ohne Beschichtungsträger.

Schutzhandschuhe aus Kunststoff - hierunter sind nicht Schutzhandschuhe aus Chemiefasern zu verstehen - sollen flexibel und widerstandsfähig gegen mechanische Einwirkungen sein. Sie können so verarbeitet sein, dass sie flüssigkeitsdicht und weitgehend beständig sind gegen Öle, Fette, Säuren und Lösemittel.

Da das Material von Kunststoff-Schutzhandschuhen unter Wärmeeinwirkung erweichen kann, ist der Kontakt mit heißen Gegenständen zu vermeiden. Der Hersteller sollte in jedem Fall befragt werden, wenn eine thermische Belastung der Schutzhandschuhe aus Kunststoff vorgesehen ist.

Zur Erhöhung der Griffsicherheit eignet sich das Aufbringen eines abriebfesten Granulats oder eine Profilierung mit Noppen oder Rippen.

Die Schutzwirkung von Kunststoff-Schutzhandschuhen gegenüber Chemikalien ist unbedingt vom Hersteller zu erfragen, denn die Beständigkeitstabellen der Hersteller geben häufig nur allgemeine Hinweise über die Schutzwirkung.

4.4.3
Gummi

Gummi ist weitgehend flüssigkeits- und bedingt gasundurchlässig. Durch Gewebeeinlagen wird erhöhte Reißfestigkeit und Widerstandsfähigkeit gegen scharfe und spitze Gegenstände erreicht. Gummi bietet im Allgemeinen guten Schutz gegen ätzende anorganische Stoffe. Gummihandschuhe geringer Materialdicke eignen sich für Tätigkeiten, die Tastgefühl erfordern.

4.4.4
Textilfasern

Es wird zwischen Naturfasern und Chemiefasern unterschieden. Schutzhandschuhe aus Naturfasern eignen sich für trockene Arbeiten. Sie bieten geringen Schutz gegen mechanische und thermische Belastungen. Durch entsprechende Ausrüstung, Verarbeitung und Konfektionierung, z.B. Schlingenkonstruktion, Abfütterung, lässt sich die Gebrauchstauglichkeit, insbesondere die Schnittfestigkeit und Isolation gegen Wärme und Hitze sowie das Brennverhalten, verbessern.

Schutzhandschuhe aus oder mit Chemiefasern, z.B. Aramid, zeichnen sich durch hohe Festigkeit, gute mechanische und thermische Eigenschaften aus. Textile Flächengebilde werden auch in Kombination mit Leder, Gummi oder Kunststoff zu Schutzhandschuhen verarbeitet.

4.4.5
Asbest

Asbest zählt zu den krebserzeugenden Gefahrstoffen und ist als Material für Schutzhandschuhe verboten.

Siehe auch Anhang IV Nr. 1 der Gefahrstoffverordnung.

4.4.6
Metall

Für Sonderzwecke werden Schutzhandschuhe auch aus Metall oder einer Verbindung von Metall und anderen Materialien hergestellt, z.B. als Metallgeflechthandschuhe zum Schutz gegen Stich- und Schnittverletzungen oder als metallarmierte Handschuhe zum Schutz gegen Schnittverletzungen.

4.4.7
Materialkombinationen

Je nach Verwendungszweck können die zuvor beschriebenen Materialien miteinander kombiniert werden.

Durch Metallisierung des Handschuhmaterials wird ein erhöhter Schutz gegen Strahlungswärme erzielt.