DGUV Regel 112-195 - Benutzung von Schutzhandschuhen

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Abschnitt 4.3 - 4.3 Ausführungsbeispiele

4.3.1
Handschuhformen

Es gibt drei Handschuhformen: Faust-, Dreifinger- und Fünffingerhandschuhe; siehe Abbildung 1.

Abb. 1: Handschuhformen
ccc_1136_abb01.jpg

4.3.2
Handschuhgrößen

4.3.2.1
Größen und Maße der Hand

Die Abmessungen der Hand werden bestimmt durch:

  • Umfang der Hand - gemessen 2 cm oberhalb der Beuge zwischen Daumen und Zeigefinger,

  • Länge der Hand (Abstand zwischen der Linie am Handgelenk und der Spitze des Mittelfingers).

Abb. 2: Bestimmung der Maße für Umfang und Länge
ccc_1136_abb02.jpg

Folgende Handgrößen sind festgelegt:

Tabelle 1: Handgrößen
Handgröße67891011
Handumfang (mm)152178203229254279
Handlänge (mm)160171182192204215

Halbe Größen können durch Interpolation zwischen den vollen Größen ermittelt werden.

4.3.2.2
Größen und Maße der Handschuhe

Zu den sechs Handgrößen sind die dazugehörenden Handschuhgrößen festgelegt:

Tabelle 2: Handschuhgrößen
Handschuhgrößepassend für HandgrößeMindestlänge
66220 mm
77230 mm
88240 mm
99250 mm
1010260 mm
1111270 mm

Handschuhgrößen für den medizinischen Einmalhandschuh siehe DIN EN 455 "Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch".