DGUV Regel 112-195 - Benutzung von Schutzhandschuhen

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Abschnitt 2 - 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser BG-Regel werden folgende Begriffe bestimmt:

  1. 1.

    Schutzhandschuhe sind Handschuhe, die die Hände vor Schädigungen durch äußere Einwirkungen mechanischer, thermischer und chemischer Art sowie vor Mikroorganismen und ionisierender Strahlung schützen.

  2. 2.

    Stulpe ist der Teil des Schutzhandschuhes, der das Handgelenk abdeckt. Eine Stulpe kann auch den Unterarm abdecken.

  3. 3.

    Keder ist eine schmale Nahteinlage zum Schutz des Fadens.

  4. 4.

    Handschuhrücken ist der Teil des Schutzhandschuhes, der den Handrücken bedeckt.

  5. 5.

    Handschuhinnenfläche ist der Teil des Schutzhandschuhes, der den Handteller bedeckt.

  6. 6.

    PH-Wert des Handschuhmaterials ist ein Anhaltswert für die Hautverträglichkeit, z.B. von Leder.

  7. 7.

    Auswaschbare Stoffe sind ungebundene Wirkstoffe im Handschuhmaterial, die die Hautverträglichkeit beeinflussen können.

  8. 8.

    Tragekomfort ist eine Bewertung des Schutzhandschuhes, der im Wesentlichen durch die Handschuhgröße, die Flexibilität des Materials und die Fähigkeit, den an den Händen entstandenen Schweiß abzuführen, bestimmt wird.

  9. 9.

    Griffsicherheit ist eine Bewertung des Schutzhandschuhes, die im Wesentlichen von Form und Größe des Schutzhandschuhes sowie von der Flexibilität und dem Reibungswiderstand der Materialien abhängig ist.

  10. 10.

    Dauerknickverhalten eines Werkstoffes ist ein Maß dafür, dass der Werkstoff für den jeweiligen Einsatzbereich des Schutzhandschuhes der vorgegebenen Anzahl von Knickungen ohne Beschädigungen standhält.

  11. 11.

    Der Abrieb gibt Auskunft über den Verschleiß und lässt Rückschlüsse auf die Verwendungsdauer des Schutzhandschuhes zu.

  12. 12.

    Höchstzugkraft ist ein Maß für die Reißfestigkeit eines Werkstoffes.

  13. 13.

    Weiterreißverhalten ist die Bewertung eines Werkstoffes hinsichtlich seines Widerstandes, den er nach einer Schnitt- oder Rissbildung dem Weiterreißen entgegensetzt.

  14. 14.

    Penetration ist der Durchtritt von festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen durch makroskopische Löcher (Fehler, Nähte).

  15. 15.

    Permeation ist der Durchtritt von festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen im molekularen Bereich.

  16. 16.

    Degradation ist die Verschlechterung des Materials durch Einwirkung von Chemikalien.

  17. 17.

    Quellbeständigkeit ist die Eigenschaft von Materialien, unter Einwirkung von Chemikalien nicht zu quellen.

  18. 18.

    Schnittfestigkeit ist die Eigenschaft von Materialien, widerstandsfähig gegenüber Schnittbelastungen zu sein.

  19. 19.

    Dehnfähigkeit ist die Längenänderung bei einer bestimmten Krafteinwirkung. Sie ist ein Maß für die Flexibilität.