DGUV Regel 112-195 - Benutzung von Schutzhandschuhen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Anhang 3 - Risiko durch ungenügende Schutzwirkung

Ungenügende Schutzwirkung
  • falsche Auswahl der Schutzhandschuhe

  • Auswahl der Schutzhandschuhe entsprechend der Art und Höhe der Risiken und der betrieblichen Beanspruchung

  • Beachtung der Herstellerinformation (Gebrauchsanleitung)

  • Beachtung der Kennzeichnung der Schutzhandschuhe (z.B. Leistungsstufen. Kennzeichen für spezielle Einsatzbereiche)

  • Auswahl der Ausrüstung unter Beachtung individueller Faktoren des Trägers

  • falsche Anwendung der Schutzhandschuhe

  • sachgerechte und risikobewusste Benutzung der Ausrüstung

  • Beachtung der Herstellerinformation

  • Verschmutzung, Abnutzung oder Beschädigung der Schutzhandschuhe

  • Reinigung

  • Alterung

-
  • Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit

  • regelmäßige Kontrolle

  • rechtzeitiger Ersatz

  • Beachtung der Herstellerinformation

  • Erhaltung der Abmessungen